30 × 8 cm
Seit 1972 einheitliches Vorderformat ohne Schweizer- und Kantonswappen.
Das bis heute prägende Schweizer System
1933 erhielten die Kantone eigene Kürzel und unabhängige Nummernserien. Aus dem damaligen Grundsystem entwickelten sich die heutigen Formate, Farben und Sonderkennzeichnungen – bis hin zu siebenstelligen Nummern.
Grafische Platzhalter – eigene Bilder später ergänzen
25. November 1932 und das Jahr 1933
Am 25. November 1932 trat das neue Motorfahrzeuggesetz an die Stelle des bisherigen Automobil-Konkordats. Ab 1933 führten die Kantone die Grundform ein, die das Erscheinungsbild der Schweizer Kontrollschilder bis heute bestimmt: Schweizerwappen, Kantonskürzel, individuelle Nummer und Kantonswappen.
Anders als beim früheren Konkordat erhielt nun jeder Kanton eine eigene, grundsätzlich bei 1 beginnende Nummerierung. Glarus gehörte zu den ersten Kantonen, die neue Schilder ausgaben. Zürich folgte im März 1933, Bern teilweise erst 1934. Der 1979 neu geschaffene Kanton Jura kam entsprechend später mit dem Kürzel JU hinzu.
Aufbau und Fertigung
Am hinteren Schild links.
Bezeichnet den Ausgabekanton.
Kantonale, individuell zugeteilte Zahl.
Am hinteren Schild rechts.
Buchstaben, Ziffern und Punkte sind grundsätzlich erhaben geprägt. Das Schweizerwappen ist ebenfalls leicht erhöht; die konkrete Ausführung der Kantonswappen unterschied sich historisch je nach Herstellungsverfahren. Einfachere Wappen wurden teilweise geprägt, komplexere Darstellungen auf eine erhöhte Wappenfläche aufgebracht.
Abmessungen und Entwicklung
Seit 1972 einheitliches Vorderformat ohne Schweizer- und Kantonswappen.
Das heutige Hochformat wurde am 2. November 1972 eingeführt.
Seit 1987 gilt das vergrösserte Langformat für sechs- und siebenstellige Zahlen.
Vom Konkordat zum eidgenössischen Grundformat
Das neue Kontrollschildsystem von 1933 entstand nicht allein, weil die Nummernserien des Automobil-Konkordats an ihre Grenzen gelangten. Auch die Fahrzeugkarosserien hatten sich verändert. Viele importierte Motorwagen waren hinten bereits für ein annähernd quadratisches Kennzeichen vorbereitet, während die länglichen Konkordatsschilder dort nur schlecht oder gar nicht vorschriftsgemäss montiert werden konnten.
Zeitgenössische Berichte zeigen, dass mehrere Kantone quadratische Rückschilder zuliessen oder bestehende Langformate in eine hochformatige Anordnung umbauen liessen. Im Fachhandel waren zudem Rahmen erhältlich, welche Schweizerwappen, Serienbuchstabe und Kantonswappen oberhalb der eigentlichen Nummer aufnahmen. Solche Lösungen reagierten direkt auf die neuen Karosserieformen und bereiteten das hintere Hochformat von 1933 gestalterisch vor.
Mit dem Motorfahrzeug- und Fahrradgesetz erhielt jeder Kanton ein eigenes Kürzel und eine unabhängige Nummernserie. Das Konkordat hatte die Zahlen bis 9 999 in Blöcken auf die Kantone verteilt und bei ausgeschöpften Bereichen zusätzliche Buchstaben verwendet. Das neue System musste nun von Anfang an auch fünfstellige Nummern aufnehmen können.
Für Motorwagen wurde vorne ein längliches Schild und hinten ein Hochformat vorgesehen. Beide Schilder erhielten erstmals das zweibuchstabige Kantonskürzel. Das vordere Schild verzichtete auf Wappen; auf dem hinteren Schild standen das Schweizerwappen links und das Kantonswappen rechts. Damit entstand die Grundordnung, die das Erscheinungsbild der Schweizer Kontrollschilder bis heute prägt.
Der Systemwechsel bot den Kantonen Gelegenheit, die Wappendarstellungen zu überprüfen und teilweise neu zu ordnen. Besonders deutlich ist dies in Graubünden, dessen neue Wappenform zeitlich unmittelbar mit der Einführung des Systems von 1933 zusammenfiel. Auch im Kanton Aargau wurde die amtliche Wappendarstellung in dieser Zeit bereinigt. Erhaltene Aargauer Motorradschilder aus der letzten Konkordatsphase deuten darauf hin, dass die neue Form bereits kurz vor dem allgemeinen Systemwechsel auf einzelnen Schildern verwendet wurde.
Bei der Schrift ist dagegen eine klare gestalterische Kontinuität erkennbar. Form und Proportionen lehnten sich an die zuletzt verwendeten Konkordatsschilder an, wurden nun jedoch für das neue Hochformat, die Kantonskürzel und die grösseren Nummernserien vereinheitlicht. Dieses erste eidgenössische Grundformat blieb bis zur Einführung sechsstelliger Nummern im Jahr 1957 im Wesentlichen bestehen.
Die entscheidenden Jahre 1957 bis 1960
Die Annäherung der Zürcher Kontrollschildserie an die Nummer 100 000 machte 1957 eine technische Neuordnung nötig. Auch Bern stand kurz davor, erstmals sechsstellige Nummern auszugeben. Gleichzeitig hatten sich die Fahrzeugkarosserien verändert: Viele neue und importierte Motorwagen waren hinten nicht mehr für das traditionelle hohe Schild, sondern für ein längliches Schild eingerichtet. Das EJPD führte deshalb zwei zulässige Formen für das hintere Kontrollschild ein.
Der Bundesratsbeschluss vom 10. Mai und das erläuternde EJPD-Kreisschreiben vom 16. Mai 1957 führten ein verkleinertes Hochformat sowie ein längliches Rückschild ein. Damit sollten die Schilder an unterschiedlichen Karosserieformen vorschriftsgemäss befestigt und beleuchtet werden können.
Die endgültige Lösung brachte verkleinerte Schweizer- und Kantonswappen. Sie erschienen nun sowohl auf dem Hochformat als auch auf den länglichen Rückschildern und entsprechen in ihrer Grössenwirkung bereits den heute vertrauten Wappen.
Das bisherige hintere Kontrollschild von 31 × 24 cm wurde auf 31 × 20 cm verkleinert. Entscheidend war nicht nur die geringere Höhe: Für Buchstaben und Ziffern verwendete man nun dieselbe kleinere Schriftgrösse wie auf dem vorderen Schild. Dadurch fanden erstmals sechs Ziffern auf unveränderter Schildbreite Platz. Die beiden Wappen blieben zunächst in ihrer bisherigen Grösse erhalten.
Hinteres Hochformat ab 1957

Für Fahrzeuge, deren Karosserie oder Stossstange keinen geeigneten Platz für das Hochformat bot, wurde 1957 ein längliches hinteres Schild zugelassen. Auf diesem Format verzichtete man zunächst vollständig auf das Schweizer- und das Kantonswappen, damit auch eine sechsstellige Nummer nicht zu lang wurde. Form, Schrift und Anordnung entsprachen dem vorderen Schild. Ein Fahrzeug trug damit vorne und hinten zwei praktisch identische längliche Schilder.
Sofern beide Formen am Fahrzeug vorschriftsgemäss befestigt und beleuchtet werden konnten, konnte der Halter das passende Rückschildformat wählen. Wegen der flacher und breiter werdenden Fahrzeughecks wurde das Langformat häufig bevorzugt. Für Fahrten ins Ausland musste bei einem wappenlosen Rückschild zusätzlich das ovale CH-Zeichen am Fahrzeug angebracht sein.
Vorderes Schild

Das vordere Schild war länglich und trug weder das Schweizer- noch das Kantonswappen.
Hinteres Langformat 1957/58

Das hintere Langformat war mit dem vorderen Schild identisch und ebenfalls wappenlos.
Für bereits ausgegebene wappenlose Langformate wurden Nummernschildrahmen mit seitlich angebrachten Wappen ausdrücklich zugelassen. Solche Halterungen ergänzten links das Schweizerwappen und rechts das Kantonswappen. Die nachgerüsteten Wappen mussten mit dem Kantonskürzel übereinstimmen und den amtlichen Vorlagen genau entsprechen. Verchromte, verzierte oder mit Schriftzeichen versehene Fantasieausführungen waren nicht zulässig.
Übergangsform mit Wappenrahmen

Das ursprünglich wappenlose Langformat wurde über den Nummernschildrahmen seitlich mit Schweizer- und Kantonswappen ergänzt.
Mit dem Bundesratsbeschluss vom 9. März 1959 wurden die Wappen verkleinert. Das normale hintere Hochformat blieb bei 31 × 20 cm, erhielt nun aber die kleinen Wappen. Gleichzeitig wurden hintere Langformate von 44 oder 52 × 11 cm mit kleinen Wappen vorgesehen. Damit waren Schweizerwappen, Kantonskürzel, Nummer und Kantonswappen wieder gemeinsam auf dem Schild untergebracht.
Wichtig ist die zeitliche Abfolge: Die wappenlosen Langformate gehörten zur ersten Lösung von 1957 und wurden vor allem 1957 und 1958 beziehungsweise noch zu Beginn des Jahres 1959 ausgegeben. Ab 1959 erschienen die kleinen Wappen nicht nur auf dem Langformat, sondern ebenso auf den hochformatigen Rückschildern.
Hochformat ab 1959

Langformat ab 1959
Das EJPD legte im September 1959 neue Schriftvorlagen vor. Ziffern und Buchstaben wurden gegenüber den bisherigen Vorlagen in Höhe und Breite um je einen Millimeter reduziert; ihre Breite betrug neu 39 mm. Der Zwischenraum zwischen einzelnen Zeichen durfte höchstens 9 mm betragen. Bei sechsstelligen Nummern verzichtete man auf den Punkt zwischen den beiden Dreiergruppen und verwendete stattdessen einen freien Zwischenraum von 20 mm.
Die beiden Dreiergruppen sechsstelliger Nummern wurden nur noch durch einen 20 mm breiten Zwischenraum getrennt.
Die Ecken der Motorwagenschilder erhielten einheitliche Radien von 10 mm.
Die Hersteller sollten innerhalb von acht bis zwölf Wochen umstellen. Ab 1. Januar 1960 sollten keine Schilder mit der alten Schrift mehr hergestellt werden.
Die Entwicklung lässt sich deshalb in drei Schritte gliedern: 1957 schufen kleinere Ziffern und zwei Rückschildformen Platz für sechsstellige Nummern; 1958/59 wurde das Wappenproblem über Nachrüstrahmen und anschliessend verkleinerte Wappen gelöst; 1959/60 folgten die neue Schrift, einheitliche Abstände und weitere Detailnormen.
Rechtlich ab 2026 · in Zürich voraussichtlich ab 2027
Das 1933 eingeführte kantonale Nummernsystem war für Zahlen von 1 bis 999 999 ausgelegt. Im Kanton Zürich wird dieser Vorrat in absehbarer Zeit ausgeschöpft; mit der ersten regulären Nummer über einer Million wird voraussichtlich 2027 gerechnet. Damit stellte sich erstmals die Frage, wie das vertraute Schweizer Kontrollschild über sechs Ziffern hinaus weitergeführt werden kann.
Das ASTRA prüfte zunächst eine umfassende Neugestaltung der Fahrzeugkontrollschilder. Dabei ging es nicht nur um zusätzliche Nummernkombinationen, sondern um eine grundsätzliche Weiterentwicklung des Schweizer Systems.
Zu den untersuchten Varianten gehörten alphanumerische und persönlich wählbare Kombinationen – sogenannte Vanity-Plates. Ebenfalls geprüft wurde die Integration des Landeszeichens CH in das Kontrollschild, damit das separate ovale CH-Zeichen entfallen könnte.
Wegen des grossen finanziellen und zeitlichen Aufwands sowie der Sparprogramme des Bundes wurde das umfassende Neugestaltungsprojekt vorerst eingestellt. Für die unmittelbar bevorstehende Erschöpfung des Zürcher Nummernkreises war deshalb eine einfachere Lösung erforderlich.
Mit den Weisungen vom 22. November 2024 ermächtigte das ASTRA die Kantone, nach vollständiger Vergabe der Nummern 1 bis 999 999 siebenstellige Kontrollschilder für Motorwagen, Motoreinachser und Anhänger mit weissem Grund und schwarzer Schrift auszugeben. Die neue Serie beginnt zwingend mit 1 000 000 und wird fortlaufend weitergeführt. Die Weisungen gelten seit dem 1. Januar 2026; in Zürich wird ihr praktischer Einsatz voraussichtlich ab 2027 sichtbar.
Sieben Ziffern liessen sich nicht mit den breiten Zeichen der bisherigen sechsstelligen Standardschilder unterbringen. Die dafür benötigte Lösung war bei den Schilderherstellern jedoch bereits vorhanden: Das ASTRA hatte mit den Weisungen vom 5. Juni 2013 sechsstellige Kontrollschilder für die provisorische Immatrikulation zugelassen. Die zugehörigen Masstabellen definierten schmalere Ziffern und ihre genaue Positionierung auf den bereits bekannten Formaten 30 × 8 cm vorne, 30 × 16 cm hinten im Hochformat und 50 × 11 cm hinten im Langformat.
Die Masspläne für die siebenstelligen Schilder bauen auf dieser Geometrie auf. Weil die schmaleren Ziffern seit den sechsstelligen temporären Schildern produziert wurden, konnten die Hersteller das bereits vorhandene Prägewerkzeug und die entsprechenden Fertigungserfahrungen weiterverwenden. Das Erscheinungsbild der Millionenschilder entstand somit nicht aus einem vollständig neuen Design, sondern aus der Weiterentwicklung des seit 2013 verwendeten Layouts für provisorische Kontrollschilder.
Technische Grundlage ab 2013
Schmale Zeichen und genau definierte Abstände schufen innerhalb der bestehenden Schildformate zusätzlichen Platz.
Millionenserie ab 2026/27
Das gleiche Prinzip wird um eine weitere Ziffer ergänzt, ohne die äusseren Abmessungen des Kontrollschilds zu verändern.
Kantonale Anfänge 1933 · schweizweite Normierung 1961
Die Aussage, sämtliche Motorfahrzeug-Kontrollschilder hätten bis 1961 einen weissen Grund besessen, greift zu kurz. Für reguläre Personen- und Lastwagen blieb Weiss zwar die übliche Grundfarbe. Farbige Kontrollschilder für Landwirtschaftstraktoren wurden jedoch bereits ab 1933 in einzelnen Kantonen ausgegeben. Einheitliche interkantonale Regeln für Farben, Formen und Einsatzzwecke bestanden zunächst nicht.
Erste kantonale Landwirtschaftsschilder in unterschiedlichen Formen, Nummernkreisen und Bedeutungen.
Teilweise jedes Jahr erneuerte Traktorenschilder mit Jahrgang und kantonaler Nummerierung.
Eigene blaue Nummernserie für Arbeitsmaschinen ausserhalb rein landwirtschaftlicher Zwecke.
Farben und Verwendungsarten werden nun eidgenössisch geordnet und kantonsübergreifend vereinheitlicht.
Das Jahr 1961 bezeichnet somit nicht den Beginn farbiger Kontrollschilder, sondern den entscheidenden Schritt von unterschiedlichen kantonalen Lösungen zu einem einheitlichen Schweizer Farbsystem. Die nachfolgend dargestellten Farben entsprechen den später schweizweit geregelten Fahrzeug- und Verwendungsarten.
Personen- und Lastwagen, Cars, Anhänger, Motorräder sowie weitere regulär zugelassene Motorfahrzeuge.
Arbeitsfahrzeuge und bestimmte Arbeitsmaschinen, die primär Arbeiten verrichten.
Ausnahmefahrzeuge, die wegen besonderer Masse, Gewichte oder Bauart eine Sonderbewilligung benötigen.
Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge ohne gewerbsmässige Fahrten.
Kleinmotorräder, Leichtmotorfahrzeuge und entsprechende Anhänger.
Motorfahrräder. Je nach Kanton mit jährlicher Vignette oder eingestanztem Jahrgang.
Föderalistische Besonderheiten
Der Bund bestimmt Form und Grundsystem, die Kantone führen jedoch ihre eigenen Nummernserien. Sie können Bereiche für bestimmte Fahrzeugarten, Behörden, Gemeinden oder andere Zwecke reservieren. Auch die Wiedervergabe zurückgegebener Nummern und die Vergabe von Wunsch- oder Auktionsnummern werden kantonal unterschiedlich gehandhabt.
Der Kanton wechselte 1933 sein Wappen und führte gleichzeitig die neue Kontrollschildform ein. Bis 2007 trugen neue Bündner Schilder teilweise eine nur intern verwendete Prüfziffer.
Mit der Gründung des Kantons Jura entstanden erstmals Kontrollschilder mit dem neuen Kürzel JU und dem jurassischen Kantonswappen.
Zürich näherte sich 1957 als erster Kanton der Nummer 100 000. Die sechste Ziffer führte zunächst zu kleineren Formaten und einem Punkt zwischen den Dreiergruppen; 1959/60 folgten kleinere Wappen und die neue, besser lesbare Schrift.
Viele Kantone versteigern besonders tiefe, runde oder auffällige Nummern und vergeben freie Nummern auf Wunsch.
Motorfahrzeuggewerbe
1933–1976
Versuchsschilder waren für Fahrzeuge des Motorfahrzeuggewerbes bestimmt, insbesondere für Erprobungs-, Prüf- und Überführungsfahrten. Charakteristisch waren die roten Buchstaben und Ziffern auf weissem Grund. Mit der Verkehrszulassungsverordnung von 1976 wurde diese Ausführung durch die Händlerschilder mit dem Zusatzbuchstaben U abgelöst.
Seit 1977 mit U
Das U steht für Unternehmen. Händlerschilder werden mit einem Kollektiv-Fahrzeugausweis verwendet. Zulässig sind nur die gesetzlich bestimmten betrieblichen Fahrten, etwa Überführungen, Prüfungen, Probefahrten oder Fahrten im Zusammenhang mit Reparaturen.
Befristung, Zoll, Tagesausweis, Wechsel und Heckträger
Für verzollte Fahrzeuge, die nur vorübergehend zugelassen werden. Der rote Bereich zeigt heute den Ablaufmonat und das Ablaufjahr.
Für nicht verzollte Fahrzeuge mit vorübergehendem Standort in der Schweiz. Das zusätzliche Z unterscheidet sie von befristeten Schildern.
Tagesschilder werden zusammen mit einem Tagesausweis für ein nicht ordentlich immatrikuliertes, betriebssicheres Fahrzeug abgegeben – etwa für Überführungen, Probefahrten oder Fahrten zu einer amtlichen Prüfung. Sie gelten für 24, 48, 72 oder 96 Stunden und müssen danach zurückgegeben werden. Die Kantone führen dafür eigene, vom ordentlichen Bestand getrennte Schilderkreise; häufig liegen diese in einem sechsstelligen Nummernbereich. Die genaue Serie und die Bezugsbedingungen werden kantonal festgelegt.
Eine Nummer kann für zwei Fahrzeuge derselben Kategorie desselben Halters verwendet werden. Nur das Fahrzeug mit montiertem Schild darf verkehren.
Seit 1. März 2022 können Kantone für Motorwagen mit weissem Schilderpaar eine freiwillige rote Kopie des hinteren Schildes für Heckträger abgeben. Sie gilt nur zusammen mit dem montierten Hauptschilderpaar.
Von 1977 bis 2000 kennzeichnete ein V Mietfahrzeuge. Seit 2001 tragen Mietfahrzeuge wieder gewöhnliche kantonale Kontrollschilder.
Reservierte Serien und besondere Einsatzgebiete
Kantone können Nummernbereiche für bestimmte Zwecke reservieren. Die historische Dokumentation nennt unter anderem besondere Serien für Anhänger, Arbeitsfahrzeuge, Behörden, Samnaun sowie Fahrzeuge des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz.
Für Fahrzeuge aus dem Zollfreigebiet wurden historisch besondere Bündner Nummernbereiche verwendet. Die genaue Zuteilung einzelner Serien änderte sich im Lauf der Zeit.
Nicht verzollte, ausschliesslich im Ausland eingesetzte Fahrzeuge des IKRK wurden in der historischen Dokumentation mit besonderen Genfer Nummernserien erfasst. Fahrzeuge mit diplomatischem Status verwenden hingegen CD-Schilder.
Einsatzfahrzeuge tragen grundsätzlich reguläre zivile Nummern ihres Kantons. Historisch wurden vereinzelt die Notrufnummern 117 oder 118 als besonders passende Kontrollschildnummern verwendet.
Die frühere Vergabe von Tessiner Kontrollschildern ist als historischer Sonderfall zu verstehen. Campione gehört seit 1. Januar 2020 zum Zollgebiet der Europäischen Union; die ältere Darstellung des PDF ist deshalb nicht mehr als aktuelle Regel zu übernehmen.
Motorräder, Kleinmotorräder und Motorfahrräder
Motorräder gehörten ab 1933 vollständig zum neuen kantonalen Kontrollschildsystem, erhielten jedoch eigene Formate und eine vom Motorwagenbestand unabhängige Nummerierung. Vorgeschrieben waren damals zwei Schilder pro Fahrzeug: vorne ein doppelseitiges Schild im Format von rund 27 × 9 cm und hinten ein hochformatiges Schild von rund 16 × 14,5 cm. Das hintere Schild entsprach in seiner Gestaltung grundsätzlich den grossen Fahrzeugschildern – mit Schweizerwappen links, Kantonskürzel und Nummer in der Mitte sowie dem Kantonswappen rechts.
Diese frühe Motorradform ist nicht nur wegen ihrer kompakten Abmessungen interessant. Sie zeigt auch, wie stark die Fahrzeugtechnik die Kennzeichenentwicklung beeinflusste: Das vordere Schild sollte die Erkennbarkeit erhöhen, erwies sich in der Praxis aber als sicherheitskritisch.
Seit dem Wegfall des Frontschildes wird für Motorräder nur noch ein hinteres weisses Kontrollschild geführt. Historisch wuchs das hintere Schild 1955 auf das heute vertraute kompakte Hochformat von 18 × 14 cm an. Auch dreirädrige Motorfahrzeuge und verschiedene Sonderformen orientieren sich an diesem Format.
Die eigenständige Kategorie wurde mit dem Bundesratsbeschluss vom 15. November 1960 geschaffen und 1961 wirksam. Das gelbe Schild mit schwarzer Schrift kennzeichnete die Abgrenzung zum Motorfahrrad und zum Motorrad auf den ersten Blick.
Motorfahrräder erhielten ab 1961 eigene Schilder, ab 1969 schweizweit in gelber Grundfarbe. Seit 1978 setzte sich das länglich-hohe Mofaformat durch; die Jahresgültigkeit wird je nach Kanton mit Vignette oder eingestanztem Jahr nachgewiesen.
1960/61: Neue Fahrzeugkategorie
Die Kategorie Kleinmotorrad entstand nicht einfach als kleinere Ausführung des Motorrads. Sie war die Antwort auf eine technische Entwicklung, welche die bisherige Einteilung der Fahrräder mit Hilfsmotor überholt hatte.
Fahrräder mit Hilfsmotor waren seit 1932 rechtlich den Motorrädern gleichgestellt, spielten zunächst aber kaum eine Rolle. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden kleine, leichte Motoren zu einem erschwinglichen Mittel der Motorisierung. Der Bund erleichterte ihre Verwendung deshalb 1947 und erneut 1950: Bis 50 cm³ und 40 km/h galten ein Mindestalter von 16 Jahren, der Verzicht auf die praktische Fahrprüfung und die Bedingung, dass das Fahrzeug auch mit entferntem Motor durch Treten bewegt werden konnte.
Gewöhnliche Fahrradrahmen erwiesen sich jedoch für den dauernden Motorbetrieb als zu schwach. Ein Teil der Hersteller entwickelte robuste, weiterhin klar fahrradähnliche Motorfahrräder. Die Mehrheit setzte dagegen auf das Moped, bei dem Motor und Pedalantrieb konstruktiv verbunden waren. Mit stärkerer Motorleistung, Federung und mehr Komfort entfernten sich diese Fahrzeuge immer weiter vom Fahrrad. Die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h bestand bei manchen Modellen schliesslich nur noch auf dem Papier.
Während der parlamentarischen Beratungen von 1956 und 1957 zeigte sich, dass echte Motorfahrräder weiterhin weitgehend wie Fahrräder behandelt werden sollten, die moderneren Mopeds jedoch nicht. Der Bundesrat erhielt deshalb die Aufgabe, in den Ausführungsbestimmungen eine klare Grenze zu ziehen. Mit dem Beschluss vom 15. November 1960 wurde daraus die neue Zwischenkategorie des Kleinmotorrads.
Das gelbe Kontrollschild war bewusst als sichtbares Ordnungsmerkmal vorgesehen. Es sollte verhindern, dass leistungsfähigere Fahrzeuge als begünstigte Motorfahrräder eingestuft wurden und von deren erleichterten Vorschriften profitierten.
Höchstens 50 cm³ und 30 km/h, mit den wesentlichen Merkmalen eines Fahrrads. Das Fahrzeug musste auch bei entferntem Motor durch Treten fortbewegt werden können.
Fahrzeuge bis 50 cm³, welche die strengeren Merkmale des Motorfahrrads nicht erfüllten. Sie waren keiner besonderen Geschwindigkeitsgrenze unterstellt und durften nur für eine Person eingerichtet sein.
Leistungsfähigere Zweiräder sowie Fahrzeuge mit Soziussitz galten unabhängig vom Hubraum als Motorräder und verwendeten das weisse Motorrad-Kontrollschild.
Motorradschilder
Landwirtschaft und Forstwirtschaft
Vor 1961 waren Form, Farbe und Gültigkeit landwirtschaftlicher Kontrollschilder kantonal sehr unterschiedlich. Manche Tafeln trugen lediglich den Jahrgang, andere bereits eine dauerhafte Registernummer. Mit dem Bundesratsbeschluss vom 18. Juli 1961 wurde für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge bis zur festgelegten Höchstgeschwindigkeit ein hellgrünes Schild mit schwarzer Schrift vereinheitlicht.
Ein hellgrünes Schild, grundsätzlich ohne Wappen, kennzeichnet entsprechend eingesetzte Fahrzeuge.
Gewerblich eingesetzte Traktoren verwenden weisse Kontrollschilder entsprechend der regulären Fahrzeugkategorie.
Grenzräume und eigenständige Systeme
Politische und zollrechtliche Grenzlagen führten zu besonderen Kennzeichnungsfragen. Die deutsche Exklave Büsingen verwendet deutsche Kontrollschilder mit dem Kürzel BÜS. Das Fürstentum Liechtenstein besitzt mit FL ein eigenes Kontrollschildsystem, dessen Gestaltung eng mit der Schweiz verwandt ist, rechtlich aber zur liechtensteinischen Fahrzeugzulassung gehört.
Zuteilung und Übertragung
Anders als in manchen Ländern wird die Kontrollschildnummer in der Schweiz grundsätzlich einer Halterin oder einem Halter im jeweiligen Kanton zugeteilt. Bei einem Fahrzeugwechsel kann dieselbe Nummer weiterverwendet werden. Reservation, Übertragung an Familienmitglieder oder Drittpersonen, Rückgabe und Versteigerung richten sich nach den Regeln des zuständigen Kantons.
Sammlerwissen
Schweizer Kontrollschilder werden auch als Dekorations- oder Sammlerstücke nachgebildet. Solche Tafeln dürfen nicht im Strassenverkehr verwendet werden. Bei vermeintlich historischen Originalen geben Material, Prägung, Schrift, Wappenform, Nummernserie und Provenienz wichtige Hinweise.
Fehlende Prägung, falsche Schrift, unpassende Abstände, inkorrekte Wappen oder eine Nummer ausserhalb der bekannten Serie.
Einzelne Kantone oder Hersteller fertigten Anschauungs- und Sammlerschilder mit Nullen oder Fantasiezahlen. Sie besitzen keine Zulassungswirkung.
Fahrzeuge auf dem Wasser
Auf Schweizer Gewässern müssen die meisten Schiffe eine kantonale Kennzeichnung tragen. Häufig bestehen diese aus dem Kantonskürzel, einem Ankersymbol und einer Nummer. Gestaltung und Anbringung unterscheiden sich vom System der Strassenfahrzeuge und richten sich nach der Schifffahrtszulassung.
Eigene Bilddokumentation
Quellen und Transparenz
Ergänzende Dokumentation zur Konkordatszeit, den zugeteilten Nummernblöcken, Buchstabenserien und der Entwicklung der Schilderformen vor dem eidgenössischen Systemwechsel.
Zeitgenössischer Bericht zu veränderten Fahrzeugkarosserien, quadratischen Rückschildern, umgebauten Konkordatsschildern und den kantonalen Vorstufen des Hochformats von 1933.
Zwanzigseitige historische Dokumentation zu Formaten, Farben, Sonderformen, Motorrad-, Mofa-, Traktor- und weiteren Kontrollschildern.
Zweiseitiges Kreisschreiben an die kantonalen Motorfahrzeugdirektionen. Erläutert den Bundesratsbeschluss vom 10. Mai 1957: neues hinteres Hochformat 31 × 20 cm, kleinere Schrift wie beim vorderen Schild, Platz für sechsstellige Nummern sowie Einführung eines wappenlosen länglichen Rückschilds.
Schreiben nach einer parlamentarischen Anfrage. Das Fehlen der Wappen wird ausdrücklich bedauert; geprüft werden längere Schilder und weitere Kennzeichnungslösungen. Bestehende wappenlose Schilder durften während der Übergangszeit weiter ausgegeben und verwendet werden.
Einführung kleiner Wappen auf Hoch- und Langformaten. Für bereits vorhandene wappenlose Langformate wurden seitliche Wappenrahmen zugelassen, sofern die Wappen den amtlichen Vorlagen entsprachen.
Zweiseitiges Kreisschreiben zur neuen Schrift, zu Zeichenabständen, sechsstelligen Nummern ohne Trennpunkt, einheitlichen Eckenradien, unzulässigen Veränderungen und zur Umstellung der Herstellung bis spätestens 1. Januar 1960.
Historischer Fachbeitrag zur praktischen Umsetzung der Bundesratsbeschlüsse von 1957 und 1959 sowie zur Herkunft der neuen Schrift: Mehrere westschweizerische Kantone verwendeten vorab eine eigene, stärker gerundete Schrift. Dieser «Seitensprung» wurde wegen der besseren Lesbarkeit 1959 in die eidgenössischen Vorlagen übernommen.
Schweizer Bauer, 20. Mai 2017. Beitrag zur Entwicklung farbiger Traktoren-Kontrollschilder ab 1933, zu frühen grünen, braunen und blauen Nummernserien sowie zur späteren schweizweiten Normierung.
Aktuelle Weisungen zu siebenstelligen Nummern, Motorrädern, Kleinmotorfahrzeugen, Händlerschildern und dem dritten Kontrollschild.
ASTRA: Sechsstellige Kontrollschilder für die provisorische ImmatrikulationWeisungen vom 5. Juni 2013 mit den Massplänen für die schmaleren Ziffern auf den Formaten 30 × 8, 30 × 16 und 50 × 11 cm.
ASTRA: Siebenstellige KontrollschilderWeisungen vom 22. November 2024, in Kraft seit 1. Januar 2026.
Parlament: CH-Zeichen im FahrzeugkontrollschildFrage 23.7204 zum Projekt der Neugestaltung und zur Integration des Landeszeichens CH in das Kontrollschild.
Parlament: Personalisierbare KontrollschilderMotion 24.3406 zu Vanity-Plates und alphanumerischen Kombinationen.
Projektstatus der Neugestaltung, Oktober 2024Medienbericht unter Berufung auf das ASTRA zur Sistierung des Gesamtprojekts wegen des finanziellen und zeitlichen Aufwands.
ASTRA: Drittes Kontrollschild für HeckträgerFreiwillige rote Kopie des hinteren Schildes, gültig seit 1. März 2022.
ASTRA: Korrekte Verwendung von HändlerschildernAktuelle Erläuterung der berechtigten Personen, Zwecke und Grenzen der U-Schilder.
Beschluss zur Entfernung des vorderen Motorrad-Kontrollschildes und seiner Haltevorrichtung bis spätestens 1. Januar 1956 – die historische Grundlage des Begriffs «Schädelspalter».
Beschluss mit ausführlichem Bericht des EJPD zur technischen Entwicklung vom Fahrrad mit Hilfsmotor zum Moped, zur Abgrenzung von Motorfahrrad, Kleinmotorrad und Motorrad sowie zur Einführung des gelben Kleinmotorrad-Kontrollschildes.
Vernehmlassung zur Vereinheitlichung der Kontrollschildformate; wichtig für die Einordnung der Formatreform von 1972 und der damals noch kursierenden älteren Schildarten.
Übergangsregelung für den Kanton Bern nach Ausschöpfung der verfügbaren Motorradnummern; bestätigt die Notlösung mit sechs Ziffern und das Verbot von Auktionen oder Wunschschildern.
Bundesrechtliche Grundlage für Tagesausweise und Tagesschilder, insbesondere deren befristete Gültigkeit und Verwendung.
Kanton Zürich: Tagesschild beziehenAktuelle praktische Angaben zu Verwendungszweck, Voraussetzungen, Gültigkeit von 24 bis 96 Stunden und Rückgabe der Tagesschilder.
Verkehrszulassungsverordnung VZVRechtliche Grundlage für Fahrzeugausweise und Kontrollschilder.