30 × 8 cm
Seit 1972 einheitliches Vorderformat ohne Schweizer- und Kantonswappen.
Das bis heute prägende Schweizer System
1933 erhielten die Kantone eigene Kürzel und unabhängige Nummernserien. Aus dem damaligen Grundsystem entwickelten sich die heutigen Formate, Farben und Sonderkennzeichnungen – bis hin zu siebenstelligen Nummern.
Grafische Platzhalter – eigene Bilder später ergänzen
25. November 1932 und das Jahr 1933
Am 25. November 1932 trat das neue Motorfahrzeuggesetz an die Stelle des bisherigen Automobil-Konkordats. Ab 1933 führten die Kantone die Grundform ein, die das Erscheinungsbild der Schweizer Kontrollschilder bis heute bestimmt: Schweizerwappen, Kantonskürzel, individuelle Nummer und Kantonswappen.
Anders als beim früheren Konkordat erhielt nun jeder Kanton eine eigene, grundsätzlich bei 1 beginnende Nummerierung. Glarus gehörte zu den ersten Kantonen, die neue Schilder ausgaben. Zürich folgte im März 1933, Bern teilweise erst 1934. Der 1979 neu geschaffene Kanton Jura kam entsprechend später mit dem Kürzel JU hinzu.
Aufbau und Fertigung
Am hinteren Schild links.
Bezeichnet den Ausgabekanton.
Kantonale, individuell zugeteilte Zahl.
Am hinteren Schild rechts.
Buchstaben, Ziffern und Punkte sind grundsätzlich erhaben geprägt. Das Schweizerwappen ist ebenfalls leicht erhöht; die konkrete Ausführung der Kantonswappen unterschied sich historisch je nach Herstellungsverfahren. Einfachere Wappen wurden teilweise geprägt, komplexere Darstellungen auf eine erhöhte Wappenfläche aufgebracht.
Abmessungen und Entwicklung
Seit 1972 einheitliches Vorderformat ohne Schweizer- und Kantonswappen.
Das heutige Hochformat wurde am 2. November 1972 eingeführt.
Seit 1987 gilt das vergrösserte Langformat für sechs- und siebenstellige Zahlen.
Seit 18. Juli 1961
Zu Beginn des Systems hatten sämtliche Motorfahrzeugschilder einen weissen Grund. Seit 1961 kennzeichnen verschiedene Grundfarben die Verwendung oder Fahrzeugart. Jede Farbgruppe besitzt grundsätzlich eine eigene Nummerierung.
Personen- und Lastwagen, Cars, Anhänger, Motorräder sowie weitere regulär zugelassene Motorfahrzeuge.
Arbeitsfahrzeuge und bestimmte Arbeitsmaschinen, die primär Arbeiten verrichten.
Ausnahmefahrzeuge, die wegen besonderer Masse, Gewichte oder Bauart eine Sonderbewilligung benötigen.
Landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit beschränkter Verwendung.
Kleinmotorräder, Leichtmotorfahrzeuge und entsprechende Anhänger.
Motorfahrräder. Je nach Kanton mit jährlicher Vignette oder eingestanztem Jahrgang.
Föderalistische Besonderheiten
Der Bund bestimmt Form und Grundsystem, die Kantone führen jedoch ihre eigenen Nummernserien. Sie können Bereiche für bestimmte Fahrzeugarten, Behörden, Gemeinden oder andere Zwecke reservieren. Auch die Wiedervergabe zurückgegebener Nummern und die Vergabe von Wunsch- oder Auktionsnummern werden kantonal unterschiedlich gehandhabt.
Der Kanton wechselte 1933 sein Wappen und führte gleichzeitig die neue Kontrollschildform ein. Bis 2007 trugen neue Bündner Schilder teilweise eine nur intern verwendete Prüfziffer.
Mit der Gründung des Kantons Jura entstanden erstmals Kontrollschilder mit dem neuen Kürzel JU und dem jurassischen Kantonswappen.
Zürich gehörte zu den ersten Kantonen mit sechsstelligen Zahlen. Frühere Ausführungen trennten die beiden Dreiergruppen teilweise mit einem Punkt.
Viele Kantone versteigern besonders tiefe, runde oder auffällige Nummern und vergeben freie Nummern auf Wunsch.
Motorfahrzeuggewerbe
1933–1976
Sie besassen rote Buchstaben und Ziffern auf weissem Grund und durften durch das Motorfahrzeuggewerbe für Erprobungs- und Überführungsfahrten verwendet werden. Mit der Verkehrszulassungsverordnung von 1976 endete diese Form.
Seit 1977 mit U
Das U steht für Unternehmen. Händlerschilder werden mit einem Kollektiv-Fahrzeugausweis verwendet. Zulässig sind nur die gesetzlich bestimmten betrieblichen Fahrten, etwa Überführungen, Prüfungen, Probefahrten oder Fahrten im Zusammenhang mit Reparaturen.
Befristung, Zoll, Wechsel und Heckträger
Für verzollte Fahrzeuge, die nur vorübergehend zugelassen werden. Der rote Bereich zeigt heute den Ablaufmonat und das Ablaufjahr.
Für nicht verzollte Fahrzeuge mit vorübergehendem Standort in der Schweiz. Das zusätzliche Z unterscheidet sie von befristeten Schildern.
Eine Nummer kann für zwei Fahrzeuge derselben Kategorie desselben Halters verwendet werden. Nur das Fahrzeug mit montiertem Schild darf verkehren.
Seit 1. März 2022 können Kantone für Motorwagen mit weissem Schilderpaar eine freiwillige rote Kopie des hinteren Schildes für Heckträger abgeben. Sie gilt nur zusammen mit dem montierten Hauptschilderpaar.
Von 1977 bis 2000 kennzeichnete ein V Mietfahrzeuge. Seit 2001 tragen Mietfahrzeuge wieder gewöhnliche kantonale Kontrollschilder.
Reservierte Serien und besondere Einsatzgebiete
Kantone können Nummernbereiche für bestimmte Zwecke reservieren. Die historische Dokumentation nennt unter anderem besondere Serien für Anhänger, Arbeitsfahrzeuge, Behörden, Samnaun sowie Fahrzeuge des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz.
Für Fahrzeuge aus dem Zollfreigebiet wurden historisch besondere Bündner Nummernbereiche verwendet. Die genaue Zuteilung einzelner Serien änderte sich im Lauf der Zeit.
Nicht verzollte, ausschliesslich im Ausland eingesetzte Fahrzeuge des IKRK wurden in der historischen Dokumentation mit besonderen Genfer Nummernserien erfasst. Fahrzeuge mit diplomatischem Status verwenden hingegen CD-Schilder.
Einsatzfahrzeuge tragen grundsätzlich reguläre zivile Nummern ihres Kantons. Historisch wurden vereinzelt die Notrufnummern 117 oder 118 als besonders passende Kontrollschildnummern verwendet.
Die frühere Vergabe von Tessiner Kontrollschildern ist als historischer Sonderfall zu verstehen. Campione gehört seit 1. Januar 2020 zum Zollgebiet der Europäischen Union; die ältere Darstellung des PDF ist deshalb nicht mehr als aktuelle Regel zu übernehmen.
Motorräder, Kleinmotorräder und Motorfahrräder
Ab 1933 zunächst mit vorderem und hinterem Schild. Seit Oktober 1955 wird nur noch ein hinteres Hochformatschild verwendet. Motorräder besitzen eine eigene kantonale Nummerierung.
Mit gelbem Grund und schwarzer Schrift. Das ASTRA hält 2026 am bisherigen Format von 18 × 14 cm fest; die zeitweise vorgesehene Verkleinerung auf 10 × 14 cm wird nicht umgesetzt.
Eigene Schilder seit 1961, gesamtschweizerisch gelb seit 1969. Ab 1978 setzte sich das länglich-hohe Mofaformat durch; seit den 1980er-Jahren wird die Jahresgültigkeit meist mit einer Vignette nachgewiesen.
Landwirtschaft und Forstwirtschaft
Vor 1961 waren Form, Farbe und Gültigkeit landwirtschaftlicher Kontrollschilder kantonal sehr unterschiedlich. Manche Tafeln trugen lediglich den Jahrgang, andere bereits eine dauerhafte Registernummer. Mit dem Bundesratsbeschluss vom 18. Juli 1961 wurde für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge bis zur festgelegten Höchstgeschwindigkeit ein hellgrünes Schild mit schwarzer Schrift vereinheitlicht.
Ein hellgrünes Schild, grundsätzlich ohne Wappen, kennzeichnet entsprechend eingesetzte Fahrzeuge.
Gewerblich eingesetzte Traktoren verwenden weisse Kontrollschilder entsprechend der regulären Fahrzeugkategorie.
Grenzräume und eigenständige Systeme
Politische und zollrechtliche Grenzlagen führten zu besonderen Kennzeichnungsfragen. Die deutsche Exklave Büsingen verwendet deutsche Kontrollschilder mit dem Kürzel BÜS. Das Fürstentum Liechtenstein besitzt mit FL ein eigenes Kontrollschildsystem, dessen Gestaltung eng mit der Schweiz verwandt ist, rechtlich aber zur liechtensteinischen Fahrzeugzulassung gehört.
Zuteilung und Übertragung
Anders als in manchen Ländern wird die Kontrollschildnummer in der Schweiz grundsätzlich einer Halterin oder einem Halter im jeweiligen Kanton zugeteilt. Bei einem Fahrzeugwechsel kann dieselbe Nummer weiterverwendet werden. Reservation, Übertragung an Familienmitglieder oder Drittpersonen, Rückgabe und Versteigerung richten sich nach den Regeln des zuständigen Kantons.
Sammlerwissen
Schweizer Kontrollschilder werden auch als Dekorations- oder Sammlerstücke nachgebildet. Solche Tafeln dürfen nicht im Strassenverkehr verwendet werden. Bei vermeintlich historischen Originalen geben Material, Prägung, Schrift, Wappenform, Nummernserie und Provenienz wichtige Hinweise.
Fehlende Prägung, falsche Schrift, unpassende Abstände, inkorrekte Wappen oder eine Nummer ausserhalb der bekannten Serie.
Einzelne Kantone oder Hersteller fertigten Anschauungs- und Sammlerschilder mit Nullen oder Fantasiezahlen. Sie besitzen keine Zulassungswirkung.
Fahrzeuge auf dem Wasser
Auf Schweizer Gewässern müssen die meisten Schiffe eine kantonale Kennzeichnung tragen. Häufig bestehen diese aus dem Kantonskürzel, einem Ankersymbol und einer Nummer. Gestaltung und Anbringung unterscheiden sich vom System der Strassenfahrzeuge und richten sich nach der Schifffahrtszulassung.
Eigene Bilddokumentation
Quellen und Transparenz
Zwanzigseitige historische Dokumentation zu Formaten, Farben, Sonderformen, Motorrad-, Mofa-, Traktor- und weiteren Kontrollschildern.
Aktuelle Weisungen zu siebenstelligen Nummern, Motorrädern, Kleinmotorfahrzeugen, Händlerschildern und dem dritten Kontrollschild.
ASTRA: Siebenstellige KontrollschilderWeisungen vom 22. November 2024, in Kraft seit 1. Januar 2026.
ASTRA: Drittes Kontrollschild für HeckträgerFreiwillige rote Kopie des hinteren Schildes, gültig seit 1. März 2022.
ASTRA: Korrekte Verwendung von HändlerschildernAktuelle Erläuterung der berechtigten Personen, Zwecke und Grenzen der U-Schilder.
Verkehrszulassungsverordnung VZVRechtliche Grundlage für Fahrzeugausweise und Kontrollschilder.