Das bis heute prägende Schweizer System

CH-Fahrzeugkontrollschilder ab 1933

1933 erhielten die Kantone eigene Kürzel und unabhängige Nummernserien. Aus dem damaligen Grundsystem entwickelten sich die heutigen Formate, Farben und Sonderkennzeichnungen – bis hin zu siebenstelligen Nummern.

+ ZH 1 000 000 ZH
+ OW 2911 OW

Grafische Platzhalter – eigene Bilder später ergänzen

Redaktioneller Stand: 24. Juli 2026. Die historische Grundlage stammt aus der Dokumentation von Peter Morger. Aussagen mit Gegenwartsbezug wurden mit aktuellen Unterlagen des Bundesamts für Strassen ASTRA und dem geltenden Strassenverkehrsrecht abgeglichen. Die Bilder der früheren Webseite werden nicht übernommen.

25. November 1932 und das Jahr 1933

Ein neues gesamtschweizerisches System

Am 25. November 1932 trat das neue Motorfahrzeuggesetz an die Stelle des bisherigen Automobil-Konkordats. Ab 1933 führten die Kantone die Grundform ein, die das Erscheinungsbild der Schweizer Kontrollschilder bis heute bestimmt: Schweizerwappen, Kantonskürzel, individuelle Nummer und Kantonswappen.

Anders als beim früheren Konkordat erhielt nun jeder Kanton eine eigene, grundsätzlich bei 1 beginnende Nummerierung. Glarus gehörte zu den ersten Kantonen, die neue Schilder ausgaben. Zürich folgte im März 1933, Bern teilweise erst 1934. Der 1979 neu geschaffene Kanton Jura kam entsprechend später mit dem Kürzel JU hinzu.

1933
Kantonskürzel und eigene Nummernserien
Das heute vertraute Grundsystem wird schrittweise in allen Kantonen eingeführt.
1959
Hinteres Schild auch im Langformat
Neben dem Hochformat konnte auf Wunsch eine längliche Ausführung bezogen werden.
1961
Die Grundfarbe erhält eine Bedeutung
Unterschiedliche Farben kennzeichnen seither die Verwendungsart des Fahrzeugs.
1972
Heutige Grundformate
Vorderes Schild 30 × 8 cm und hinteres Hochformat 30 × 16 cm.
1987
Langformat 50 × 11 cm und reflektierende Ausführung
Die längliche Rücktafel wurde vergrössert; reflektierende Schilder kamen hinzu.
2022
Drittes rotes Schild für Heckträger
Eine freiwillige Kopie des hinteren Schildes erspart das Umhängen auf Fahrrad- oder Gepäckträger.
2026
Siebenstellige Kontrollschildnummern
Nach Ausschöpfung der sechsstelligen Serie können Kantone ab 1 000 000 fortlaufend weiterzählen.

Aufbau und Fertigung

Was ein Schweizer Kontrollschild zeigt

+ AG 222 222 AG
+ Schweizerwappen

Am hinteren Schild links.

AG Kantonskürzel

Bezeichnet den Ausgabekanton.

222 222 Nummer

Kantonale, individuell zugeteilte Zahl.

AG Kantonswappen

Am hinteren Schild rechts.

Buchstaben, Ziffern und Punkte sind grundsätzlich erhaben geprägt. Das Schweizerwappen ist ebenfalls leicht erhöht; die konkrete Ausführung der Kantonswappen unterschied sich historisch je nach Herstellungsverfahren. Einfachere Wappen wurden teilweise geprägt, komplexere Darstellungen auf eine erhöhte Wappenfläche aufgebracht.

Abmessungen und Entwicklung

Vorderes Schild, Hochformat und Langformat

Vorne
FR 248

30 × 8 cm

Seit 1972 einheitliches Vorderformat ohne Schweizer- und Kantonswappen.

Hinten · Hochformat
+ BL 66 860 BL

30 × 16 cm

Das heutige Hochformat wurde am 2. November 1972 eingeführt.

Hinten · Langformat
+ LU 86 869 LU

50 × 11 cm

Seit 1987 gilt das vergrösserte Langformat für sechs- und siebenstellige Zahlen.

Sieben Ziffern ab 2026: Das ASTRA erlaubt siebenstellige Nummern für Motorwagen, Motoreinachser und Anhänger, sobald ein Kanton die Nummern 1 bis 999 999 ausgeschöpft hat. Die neue Serie beginnt bei 1 000 000. Die äusseren Schildabmessungen bleiben unverändert; Schriftbreiten und Abstände werden angepasst.

Seit 18. Juli 1961

Die Grundfarbe zeigt die Fahrzeugverwendung

Zu Beginn des Systems hatten sämtliche Motorfahrzeugschilder einen weissen Grund. Seit 1961 kennzeichnen verschiedene Grundfarben die Verwendung oder Fahrzeugart. Jede Farbgruppe besitzt grundsätzlich eine eigene Nummerierung.

+SH 26 536SH

Weiss

Personen- und Lastwagen, Cars, Anhänger, Motorräder sowie weitere regulär zugelassene Motorfahrzeuge.

+TG 30 006TG

Hellblau

Arbeitsfahrzeuge und bestimmte Arbeitsmaschinen, die primär Arbeiten verrichten.

+BS 128BS

Hellbraun

Ausnahmefahrzeuge, die wegen besonderer Masse, Gewichte oder Bauart eine Sonderbewilligung benötigen.

TG4984

Hellgrün

Landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit beschränkter Verwendung.

+TG 21 601TG

Gelb

Kleinmotorräder, Leichtmotorfahrzeuge und entsprechende Anhänger.

LU26 520

Kleines gelbes Schild

Motorfahrräder. Je nach Kanton mit jährlicher Vignette oder eingestanztem Jahrgang.

Föderalistische Besonderheiten

Nummerierung und kantonale Eigenheiten

Der Bund bestimmt Form und Grundsystem, die Kantone führen jedoch ihre eigenen Nummernserien. Sie können Bereiche für bestimmte Fahrzeugarten, Behörden, Gemeinden oder andere Zwecke reservieren. Auch die Wiedervergabe zurückgegebener Nummern und die Vergabe von Wunsch- oder Auktionsnummern werden kantonal unterschiedlich gehandhabt.

1933

Graubünden mit neuem Wappen

Der Kanton wechselte 1933 sein Wappen und führte gleichzeitig die neue Kontrollschildform ein. Bis 2007 trugen neue Bündner Schilder teilweise eine nur intern verwendete Prüfziffer.

1979

Der Kanton Jura kommt hinzu

Mit der Gründung des Kantons Jura entstanden erstmals Kontrollschilder mit dem neuen Kürzel JU und dem jurassischen Kantonswappen.

1959

Sechsstellige Nummern

Zürich gehörte zu den ersten Kantonen mit sechsstelligen Zahlen. Frühere Ausführungen trennten die beiden Dreiergruppen teilweise mit einem Punkt.

Heute

Wunsch- und Auktionsschilder

Viele Kantone versteigern besonders tiefe, runde oder auffällige Nummern und vergeben freie Nummern auf Wunsch.

Motorfahrzeuggewerbe

Versuchsschilder und Händlerschilder

+BE 20BE

1933–1976

Versuchsschilder

Sie besassen rote Buchstaben und Ziffern auf weissem Grund und durften durch das Motorfahrzeuggewerbe für Erprobungs- und Überführungsfahrten verwendet werden. Mit der Verkehrszulassungsverordnung von 1976 endete diese Form.

+VS 333·UVS

Seit 1977 mit U

Händlerschilder

Das U steht für Unternehmen. Händlerschilder werden mit einem Kollektiv-Fahrzeugausweis verwendet. Zulässig sind nur die gesetzlich bestimmten betrieblichen Fahrten, etwa Überführungen, Prüfungen, Probefahrten oder Fahrten im Zusammenhang mit Reparaturen.

Befristung, Zoll, Wechsel und Heckträger

Weitere besondere Kontrollschilder

+LU 20 7212

Befristete Kontrollschilder

Für verzollte Fahrzeuge, die nur vorübergehend zugelassen werden. Der rote Bereich zeigt heute den Ablaufmonat und das Ablaufjahr.

+TI 434312Z

Zollschilder

Für nicht verzollte Fahrzeuge mit vorübergehendem Standort in der Schweiz. Das zusätzliche Z unterscheidet sie von befristeten Schildern.

+LU 88 888LU

Wechselschilder

Eine Nummer kann für zwei Fahrzeuge derselben Kategorie desselben Halters verwendet werden. Nur das Fahrzeug mit montiertem Schild darf verkehren.

+AG 123 456AG

Drittes rotes Kontrollschild

Seit 1. März 2022 können Kantone für Motorwagen mit weissem Schilderpaar eine freiwillige rote Kopie des hinteren Schildes für Heckträger abgeben. Sie gilt nur zusammen mit dem montierten Hauptschilderpaar.

+BE 1527·VBE

Ehemalige Mietfahrzeugschilder

Von 1977 bis 2000 kennzeichnete ein V Mietfahrzeuge. Seit 2001 tragen Mietfahrzeuge wieder gewöhnliche kantonale Kontrollschilder.

Reservierte Serien und besondere Einsatzgebiete

Nummernserien ausserhalb der normalen Folge

Kantone können Nummernbereiche für bestimmte Zwecke reservieren. Die historische Dokumentation nennt unter anderem besondere Serien für Anhänger, Arbeitsfahrzeuge, Behörden, Samnaun sowie Fahrzeuge des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz.

Samnaun

Für Fahrzeuge aus dem Zollfreigebiet wurden historisch besondere Bündner Nummernbereiche verwendet. Die genaue Zuteilung einzelner Serien änderte sich im Lauf der Zeit.

IKRK in Genf

Nicht verzollte, ausschliesslich im Ausland eingesetzte Fahrzeuge des IKRK wurden in der historischen Dokumentation mit besonderen Genfer Nummernserien erfasst. Fahrzeuge mit diplomatischem Status verwenden hingegen CD-Schilder.

Polizei und Feuerwehr

Einsatzfahrzeuge tragen grundsätzlich reguläre zivile Nummern ihres Kantons. Historisch wurden vereinzelt die Notrufnummern 117 oder 118 als besonders passende Kontrollschildnummern verwendet.

Campione d’Italia

Die frühere Vergabe von Tessiner Kontrollschildern ist als historischer Sonderfall zu verstehen. Campione gehört seit 1. Januar 2020 zum Zollgebiet der Europäischen Union; die ältere Darstellung des PDF ist deshalb nicht mehr als aktuelle Regel zu übernehmen.

Motorräder, Kleinmotorräder und Motorfahrräder

Eigene Formate und Nummernserien

+ZH 113 000ZH

Motorräder

Ab 1933 zunächst mit vorderem und hinterem Schild. Seit Oktober 1955 wird nur noch ein hinteres Hochformatschild verwendet. Motorräder besitzen eine eigene kantonale Nummerierung.

+TG 21 601TG

Kleinmotorräder

Mit gelbem Grund und schwarzer Schrift. Das ASTRA hält 2026 am bisherigen Format von 18 × 14 cm fest; die zeitweise vorgesehene Verkleinerung auf 10 × 14 cm wird nicht umgesetzt.

BE26 141 853

Motorfahrräder

Eigene Schilder seit 1961, gesamtschweizerisch gelb seit 1969. Ab 1978 setzte sich das länglich-hohe Mofaformat durch; seit den 1980er-Jahren wird die Jahresgültigkeit meist mit einer Vignette nachgewiesen.

Aktualisierung 2026: Das ASTRA hat einheitliche Vorgaben für sechsstellige Kontrollschilder von Motorrädern, Kleinmotorfahrzeugen, dreirädrigen Motorfahrzeugen und ihren Anhängern veröffentlicht.

Landwirtschaft und Forstwirtschaft

Vom kantonalen Formenreichtum zum hellgrünen Schild

Vor 1961 waren Form, Farbe und Gültigkeit landwirtschaftlicher Kontrollschilder kantonal sehr unterschiedlich. Manche Tafeln trugen lediglich den Jahrgang, andere bereits eine dauerhafte Registernummer. Mit dem Bundesratsbeschluss vom 18. Juli 1961 wurde für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge bis zur festgelegten Höchstgeschwindigkeit ein hellgrünes Schild mit schwarzer Schrift vereinheitlicht.

TG4984

Land- und Forstwirtschaft

Ein hellgrünes Schild, grundsätzlich ohne Wappen, kennzeichnet entsprechend eingesetzte Fahrzeuge.

OW15

Gewerbliche Traktoren

Gewerblich eingesetzte Traktoren verwenden weisse Kontrollschilder entsprechend der regulären Fahrzeugkategorie.

Grenzräume und eigenständige Systeme

Büsingen, Liechtenstein und weitere Sonderfälle

Politische und zollrechtliche Grenzlagen führten zu besonderen Kennzeichnungsfragen. Die deutsche Exklave Büsingen verwendet deutsche Kontrollschilder mit dem Kürzel BÜS. Das Fürstentum Liechtenstein besitzt mit FL ein eigenes Kontrollschildsystem, dessen Gestaltung eng mit der Schweiz verwandt ist, rechtlich aber zur liechtensteinischen Fahrzeugzulassung gehört.

Zuteilung und Übertragung

Die Nummer gehört nicht dauerhaft zum Fahrzeug

Anders als in manchen Ländern wird die Kontrollschildnummer in der Schweiz grundsätzlich einer Halterin oder einem Halter im jeweiligen Kanton zugeteilt. Bei einem Fahrzeugwechsel kann dieselbe Nummer weiterverwendet werden. Reservation, Übertragung an Familienmitglieder oder Drittpersonen, Rückgabe und Versteigerung richten sich nach den Regeln des zuständigen Kantons.

Aktuelle Entwicklung

Von sechs zu sieben Ziffern

Seit 1. Januar 2026 besteht die rechtliche Übergangslösung für Nummern ab 1 000 000.

+ ZH 1 000 000 ZH

Sammlerwissen

Nachbildungen, Fälschungen und Musterschilder

Schweizer Kontrollschilder werden auch als Dekorations- oder Sammlerstücke nachgebildet. Solche Tafeln dürfen nicht im Strassenverkehr verwendet werden. Bei vermeintlich historischen Originalen geben Material, Prägung, Schrift, Wappenform, Nummernserie und Provenienz wichtige Hinweise.

+BL 59 982BL

Typische Warnzeichen

Fehlende Prägung, falsche Schrift, unpassende Abstände, inkorrekte Wappen oder eine Nummer ausserhalb der bekannten Serie.

+LU 00000LU

Musterschilder

Einzelne Kantone oder Hersteller fertigten Anschauungs- und Sammlerschilder mit Nullen oder Fantasiezahlen. Sie besitzen keine Zulassungswirkung.

Fahrzeuge auf dem Wasser

Auch Schiffe tragen kantonale Kennzeichen

Auf Schweizer Gewässern müssen die meisten Schiffe eine kantonale Kennzeichnung tragen. Häufig bestehen diese aus dem Kantonskürzel, einem Ankersymbol und einer Nummer. Gestaltung und Anbringung unterscheiden sich vom System der Strassenfahrzeuge und richten sich nach der Schifffahrtszulassung.

Eigene Bilddokumentation

Vorgesehene Aufnahmen

8 Platzhalter

Quellen und Transparenz

Verwendete Grundlagen