Das bis heute prägende Schweizer System

CH-Fahrzeugkontrollschilder ab 1933

1933 erhielten die Kantone eigene Kürzel und unabhängige Nummernserien. Aus dem damaligen Grundsystem entwickelten sich die heutigen Formate, Farben und Sonderkennzeichnungen – bis hin zu siebenstelligen Nummern.

+ ZH 1 000 000 ZH
+ OW 2911 OW

Grafische Platzhalter – eigene Bilder später ergänzen

Redaktioneller Stand: 31. Juli 2026. Die historische Grundlage stammt aus der Dokumentation von Peter Morger und wurde durch amtliche Schreiben des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements aus den Jahren 1957 bis 1959 ergänzt. Die Primärquellen präzisieren die Einführung der beiden hinteren Schildformate, das vorübergehend wappenlose Langformat, die Nachrüstwappen sowie die neue Schrift und die verkleinerten Wappen ab 1959.

25. November 1932 und das Jahr 1933

Ein neues gesamtschweizerisches System

Am 25. November 1932 trat das neue Motorfahrzeuggesetz an die Stelle des bisherigen Automobil-Konkordats. Ab 1933 führten die Kantone die Grundform ein, die das Erscheinungsbild der Schweizer Kontrollschilder bis heute bestimmt: Schweizerwappen, Kantonskürzel, individuelle Nummer und Kantonswappen.

Anders als beim früheren Konkordat erhielt nun jeder Kanton eine eigene, grundsätzlich bei 1 beginnende Nummerierung. Glarus gehörte zu den ersten Kantonen, die neue Schilder ausgaben. Zürich folgte im März 1933, Bern teilweise erst 1934. Der 1979 neu geschaffene Kanton Jura kam entsprechend später mit dem Kürzel JU hinzu.

1933
Kantonskürzel und eigene Nummernserien
Das heute vertraute Grundsystem wird schrittweise in allen Kantonen eingeführt.
1957
Sechsstellige Nummern erzwingen neue Formate
Zürich nähert sich der Nummer 100 000. Kleinere Ziffern schaffen Platz für sechs Stellen.
1959/60
Kleinere Wappen, Langformat und neue Schrift
Die in westschweizerischen Kantonen bereits verwendete, stärker gerundete Schrift wird zum eidgenössischen Standard.
1961
Bundesweite Normierung der Farbgruppen
Farbige Traktorenschilder gab es kantonal bereits seit 1933; nun werden Farben und Verwendungszwecke vereinheitlicht.
1972
Heutige Grundformate
Vorderes Schild 30 × 8 cm und hinteres Hochformat 30 × 16 cm.
1987
Langformat 50 × 11 cm und reflektierende Ausführung
Die längliche Rücktafel wurde vergrössert; reflektierende Schilder kamen hinzu.
2022
Drittes rotes Schild für Heckträger
Eine freiwillige Kopie des hinteren Schildes erspart das Umhängen auf Fahrrad- oder Gepäckträger.
2026
Siebenstellige Kontrollschildnummern
Nach Ausschöpfung der sechsstelligen Serie können Kantone ab 1 000 000 fortlaufend weiterzählen.

Aufbau und Fertigung

Was ein Schweizer Kontrollschild zeigt

+ AG 222 222 AG
+ Schweizerwappen

Am hinteren Schild links.

AG Kantonskürzel

Bezeichnet den Ausgabekanton.

222 222 Nummer

Kantonale, individuell zugeteilte Zahl.

AG Kantonswappen

Am hinteren Schild rechts.

Buchstaben, Ziffern und Punkte sind grundsätzlich erhaben geprägt. Das Schweizerwappen ist ebenfalls leicht erhöht; die konkrete Ausführung der Kantonswappen unterschied sich historisch je nach Herstellungsverfahren. Einfachere Wappen wurden teilweise geprägt, komplexere Darstellungen auf eine erhöhte Wappenfläche aufgebracht.

Abmessungen und Entwicklung

Vorderes Schild, Hochformat und Langformat

Vorne
FR 248

30 × 8 cm

Seit 1972 einheitliches Vorderformat ohne Schweizer- und Kantonswappen.

Hinten · Hochformat
+ BL 66 860 BL

30 × 16 cm

Das heutige Hochformat wurde am 2. November 1972 eingeführt.

Hinten · Langformat
+ LU 86 869 LU

50 × 11 cm

Seit 1987 gilt das vergrösserte Langformat für sechs- und siebenstellige Zahlen.

Sieben Ziffern ab 2026/27: Die ASTRA-Weisungen gelten seit dem 1. Januar 2026. In Zürich wird die praktische Einführung der Millionennummer voraussichtlich 2027 nötig. Nach der Nummer 999 999 beginnt die neue Serie bei 1 000 000; die äusseren Schildabmessungen bleiben unverändert. Mehr zur Entstehung des Designs.

Vom Konkordat zum eidgenössischen Grundformat

Entstehung des Einheitsformats von 1933 bis 1957

Das neue Kontrollschildsystem von 1933 entstand nicht allein, weil die Nummernserien des Automobil-Konkordats an ihre Grenzen gelangten. Auch die Fahrzeugkarosserien hatten sich verändert. Viele importierte Motorwagen waren hinten bereits für ein annähernd quadratisches Kennzeichen vorbereitet, während die länglichen Konkordatsschilder dort nur schlecht oder gar nicht vorschriftsgemäss montiert werden konnten.

Ende der Konkordatszeit

Quadratschilder als unmittelbare Vorläufer

Zeitgenössische Berichte zeigen, dass mehrere Kantone quadratische Rückschilder zuliessen oder bestehende Langformate in eine hochformatige Anordnung umbauen liessen. Im Fachhandel waren zudem Rahmen erhältlich, welche Schweizerwappen, Serienbuchstabe und Kantonswappen oberhalb der eigentlichen Nummer aufnahmen. Solche Lösungen reagierten direkt auf die neuen Karosserieformen und bereiteten das hintere Hochformat von 1933 gestalterisch vor.

1933

Kantonale Kürzel und grössere Nummernserien

Mit dem Motorfahrzeug- und Fahrradgesetz erhielt jeder Kanton ein eigenes Kürzel und eine unabhängige Nummernserie. Das Konkordat hatte die Zahlen bis 9 999 in Blöcken auf die Kantone verteilt und bei ausgeschöpften Bereichen zusätzliche Buchstaben verwendet. Das neue System musste nun von Anfang an auch fünfstellige Nummern aufnehmen können.

Das Schilderpaar von 1933

Für Motorwagen wurde vorne ein längliches Schild und hinten ein Hochformat vorgesehen. Beide Schilder erhielten erstmals das zweibuchstabige Kantonskürzel. Das vordere Schild verzichtete auf Wappen; auf dem hinteren Schild standen das Schweizerwappen links und das Kantonswappen rechts. Damit entstand die Grundordnung, die das Erscheinungsbild der Schweizer Kontrollschilder bis heute prägt.

Vorderes Berner Kontrollschild ab 1933 im Langformat mit den Abmessungen 38 mal 11 Zentimeter.
Vorderes Kontrollschild ab 1933 · 38 × 11 cm
Hinteres Berner Kontrollschild ab 1933 im Hochformat mit den Abmessungen 31 mal 24 Zentimeter.
Hinteres Hochformat ab 1933 · 31 × 24 cm

Wappen und Schrift zwischen Kontinuität und Neuanfang

Der Systemwechsel bot den Kantonen Gelegenheit, die Wappendarstellungen zu überprüfen und teilweise neu zu ordnen. Besonders deutlich ist dies in Graubünden, dessen neue Wappenform zeitlich unmittelbar mit der Einführung des Systems von 1933 zusammenfiel. Auch im Kanton Aargau wurde die amtliche Wappendarstellung in dieser Zeit bereinigt. Erhaltene Aargauer Motorradschilder aus der letzten Konkordatsphase deuten darauf hin, dass die neue Form bereits kurz vor dem allgemeinen Systemwechsel auf einzelnen Schildern verwendet wurde.

Bei der Schrift ist dagegen eine klare gestalterische Kontinuität erkennbar. Form und Proportionen lehnten sich an die zuletzt verwendeten Konkordatsschilder an, wurden nun jedoch für das neue Hochformat, die Kantonskürzel und die grösseren Nummernserien vereinheitlicht. Dieses erste eidgenössische Grundformat blieb bis zur Einführung sechsstelliger Nummern im Jahr 1957 im Wesentlichen bestehen.

Historische Einordnung: Der Begriff «Einheitsformat» bezeichnet hier die gesamtschweizerische Grundordnung von 1933. Innerhalb dieses Systems bestanden weiterhin unterschiedliche Formate für Vorder-, Rück- und Motorradschilder sowie kantonale Unterschiede bei Material und Wappenausführung.

Die entscheidenden Jahre 1957 bis 1960

Vom Hochformat zum wappenlosen Langformat – und zurück zu den Wappen

Die Annäherung der Zürcher Kontrollschildserie an die Nummer 100 000 machte 1957 eine technische Neuordnung nötig. Auch Bern stand kurz davor, erstmals sechsstellige Nummern auszugeben. Gleichzeitig hatten sich die Fahrzeugkarosserien verändert: Viele neue und importierte Motorwagen waren hinten nicht mehr für das traditionelle hohe Schild, sondern für ein längliches Schild eingerichtet. Das EJPD führte deshalb zwei zulässige Formen für das hintere Kontrollschild ein.

10./16. Mai 1957

Zwei hintere Schildformate werden zugelassen

Der Bundesratsbeschluss vom 10. Mai und das erläuternde EJPD-Kreisschreiben vom 16. Mai 1957 führten ein verkleinertes Hochformat sowie ein längliches Rückschild ein. Damit sollten die Schilder an unterschiedlichen Karosserieformen vorschriftsgemäss befestigt und beleuchtet werden können.

9. März 1959

Kleine Wappen lösen das Gestaltungsproblem

Die endgültige Lösung brachte verkleinerte Schweizer- und Kantonswappen. Sie erschienen nun sowohl auf dem Hochformat als auch auf den länglichen Rückschildern und entsprechen in ihrer Grössenwirkung bereits den heute vertrauten Wappen.

1957: Das neue Hochformat für sechs Ziffern

Das bisherige hintere Kontrollschild von 31 × 24 cm wurde auf 31 × 20 cm verkleinert. Entscheidend war nicht nur die geringere Höhe: Für Buchstaben und Ziffern verwendete man nun dieselbe kleinere Schriftgrösse wie auf dem vorderen Schild. Dadurch fanden erstmals sechs Ziffern auf unveränderter Schildbreite Platz. Die beiden Wappen blieben zunächst in ihrer bisherigen Grösse erhalten.

Hinteres Hochformat ab 1957

Zürcher Hochformat-Kontrollschild ab 1957 mit Massangaben.

1957 bis Anfang 1959: Das wappenlose Langformat

Für Fahrzeuge, deren Karosserie oder Stossstange keinen geeigneten Platz für das Hochformat bot, wurde 1957 ein längliches hinteres Schild zugelassen. Auf diesem Format verzichtete man zunächst vollständig auf das Schweizer- und das Kantonswappen, damit auch eine sechsstellige Nummer nicht zu lang wurde. Form, Schrift und Anordnung entsprachen dem vorderen Schild. Ein Fahrzeug trug damit vorne und hinten zwei praktisch identische längliche Schilder.

Sofern beide Formen am Fahrzeug vorschriftsgemäss befestigt und beleuchtet werden konnten, konnte der Halter das passende Rückschildformat wählen. Wegen der flacher und breiter werdenden Fahrzeughecks wurde das Langformat häufig bevorzugt. Für Fahrten ins Ausland musste bei einem wappenlosen Rückschild zusätzlich das ovale CH-Zeichen am Fahrzeug angebracht sein.

Vorderes Schild

Berner wappenloses Langformat von 1958 mit Massangaben, als vorderes Kontrollschild.

Das vordere Schild war länglich und trug weder das Schweizer- noch das Kantonswappen.

Hinteres Langformat 1957/58

Berner wappenloses Langformat von 1958 mit Massangaben, als hinteres Kontrollschild.

Das hintere Langformat war mit dem vorderen Schild identisch und ebenfalls wappenlos.

Nachrüstwappen als Übergangslösung

Für bereits ausgegebene wappenlose Langformate wurden Nummernschildrahmen mit seitlich angebrachten Wappen ausdrücklich zugelassen. Solche Halterungen ergänzten links das Schweizerwappen und rechts das Kantonswappen. Die nachgerüsteten Wappen mussten mit dem Kantonskürzel übereinstimmen und den amtlichen Vorlagen genau entsprechen. Verchromte, verzierte oder mit Schriftzeichen versehene Fantasieausführungen waren nicht zulässig.

Übergangsform mit Wappenrahmen

Aargauer Langformat-Kontrollschild von 1958 mit seitlich nachgerüsteten Wappen und Massangaben.

Das ursprünglich wappenlose Langformat wurde über den Nummernschildrahmen seitlich mit Schweizer- und Kantonswappen ergänzt.

1959: Kleine Wappen auf beiden Rückschildformen

Mit dem Bundesratsbeschluss vom 9. März 1959 wurden die Wappen verkleinert. Das normale hintere Hochformat blieb bei 31 × 20 cm, erhielt nun aber die kleinen Wappen. Gleichzeitig wurden hintere Langformate von 44 oder 52 × 11 cm mit kleinen Wappen vorgesehen. Damit waren Schweizerwappen, Kantonskürzel, Nummer und Kantonswappen wieder gemeinsam auf dem Schild untergebracht.

Wichtig ist die zeitliche Abfolge: Die wappenlosen Langformate gehörten zur ersten Lösung von 1957 und wurden vor allem 1957 und 1958 beziehungsweise noch zu Beginn des Jahres 1959 ausgegeben. Ab 1959 erschienen die kleinen Wappen nicht nur auf dem Langformat, sondern ebenso auf den hochformatigen Rückschildern.

Hochformat ab 1959

Zürcher Hochformat-Kontrollschild ab 1959 mit kleinen Wappen und Massangaben.

Langformat ab 1959

Zürcher Langformat-Kontrollschild ab 1959 mit kleinen Wappen und Massangaben.

28. September 1959: Neue Schrift und klare Detailnormen

Das EJPD legte im September 1959 neue Schriftvorlagen vor. Ziffern und Buchstaben wurden gegenüber den bisherigen Vorlagen in Höhe und Breite um je einen Millimeter reduziert; ihre Breite betrug neu 39 mm. Der Zwischenraum zwischen einzelnen Zeichen durfte höchstens 9 mm betragen. Bei sechsstelligen Nummern verzichtete man auf den Punkt zwischen den beiden Dreiergruppen und verwendete stattdessen einen freien Zwischenraum von 20 mm.

01

Kein Trennpunkt mehr

Die beiden Dreiergruppen sechsstelliger Nummern wurden nur noch durch einen 20 mm breiten Zwischenraum getrennt.

02

Einheitliche Rundungen

Die Ecken der Motorwagenschilder erhielten einheitliche Radien von 10 mm.

03

Umstellung bis 1960

Die Hersteller sollten innerhalb von acht bis zwölf Wochen umstellen. Ab 1. Januar 1960 sollten keine Schilder mit der alten Schrift mehr hergestellt werden.

Die Entwicklung lässt sich deshalb in drei Schritte gliedern: 1957 schufen kleinere Ziffern und zwei Rückschildformen Platz für sechsstellige Nummern; 1958/59 wurde das Wappenproblem über Nachrüstrahmen und anschliessend verkleinerte Wappen gelöst; 1959/60 folgten die neue Schrift, einheitliche Abstände und weitere Detailnormen.

Rechtlich ab 2026 · in Zürich voraussichtlich ab 2027

Die Millionennummer und das siebenstellige Kontrollschild

Das 1933 eingeführte kantonale Nummernsystem war für Zahlen von 1 bis 999 999 ausgelegt. Im Kanton Zürich wird dieser Vorrat in absehbarer Zeit ausgeschöpft; mit der ersten regulären Nummer über einer Million wird voraussichtlich 2027 gerechnet. Damit stellte sich erstmals die Frage, wie das vertraute Schweizer Kontrollschild über sechs Ziffern hinaus weitergeführt werden kann.

Projekt Neugestaltung

Mehr als nur eine zusätzliche Ziffer

Das ASTRA prüfte zunächst eine umfassende Neugestaltung der Fahrzeugkontrollschilder. Dabei ging es nicht nur um zusätzliche Nummernkombinationen, sondern um eine grundsätzliche Weiterentwicklung des Schweizer Systems.

Geprüfte Möglichkeiten

Vanity-Plates und integriertes CH

Zu den untersuchten Varianten gehörten alphanumerische und persönlich wählbare Kombinationen – sogenannte Vanity-Plates. Ebenfalls geprüft wurde die Integration des Landeszeichens CH in das Kontrollschild, damit das separate ovale CH-Zeichen entfallen könnte.

Herbst 2024

Das Gesamtprojekt wird auf Eis gelegt

Wegen des grossen finanziellen und zeitlichen Aufwands sowie der Sparprogramme des Bundes wurde das umfassende Neugestaltungsprojekt vorerst eingestellt. Für die unmittelbar bevorstehende Erschöpfung des Zürcher Nummernkreises war deshalb eine einfachere Lösung erforderlich.

Die pragmatische Lösung: eine siebte Ziffer

Mit den Weisungen vom 22. November 2024 ermächtigte das ASTRA die Kantone, nach vollständiger Vergabe der Nummern 1 bis 999 999 siebenstellige Kontrollschilder für Motorwagen, Motoreinachser und Anhänger mit weissem Grund und schwarzer Schrift auszugeben. Die neue Serie beginnt zwingend mit 1 000 000 und wird fortlaufend weitergeführt. Die Weisungen gelten seit dem 1. Januar 2026; in Zürich wird ihr praktischer Einsatz voraussichtlich ab 2027 sichtbar.

Die erste Million

ZH 1 000 000

Keine vollständige Neugestaltung, sondern die Erweiterung des bestehenden Systems um eine zusätzliche Ziffer.

Zürcher Langformat-Kontrollschild mit der siebenstelligen Nummer ZH 1 000 000 und Massangaben.

Die technische Grundlage entstand bereits 2013

Sieben Ziffern liessen sich nicht mit den breiten Zeichen der bisherigen sechsstelligen Standardschilder unterbringen. Die dafür benötigte Lösung war bei den Schilderherstellern jedoch bereits vorhanden: Das ASTRA hatte mit den Weisungen vom 5. Juni 2013 sechsstellige Kontrollschilder für die provisorische Immatrikulation zugelassen. Die zugehörigen Masstabellen definierten schmalere Ziffern und ihre genaue Positionierung auf den bereits bekannten Formaten 30 × 8 cm vorne, 30 × 16 cm hinten im Hochformat und 50 × 11 cm hinten im Langformat.

Die Masspläne für die siebenstelligen Schilder bauen auf dieser Geometrie auf. Weil die schmaleren Ziffern seit den sechsstelligen temporären Schildern produziert wurden, konnten die Hersteller das bereits vorhandene Prägewerkzeug und die entsprechenden Fertigungserfahrungen weiterverwenden. Das Erscheinungsbild der Millionenschilder entstand somit nicht aus einem vollständig neuen Design, sondern aus der Weiterentwicklung des seit 2013 verwendeten Layouts für provisorische Kontrollschilder.

Technische Grundlage ab 2013

Zürcher sechsstelliger provisorischer Kontrollschildtyp ab 2013 mit Massangaben.

Sechsstellige provisorische Schilder

Schmale Zeichen und genau definierte Abstände schufen innerhalb der bestehenden Schildformate zusätzlichen Platz.

Millionenserie ab 2026/27

Zürcher Langformat-Kontrollschild mit siebenstelliger Millionennummer und Massangaben.

Siebenstellige ordentliche Schilder

Das gleiche Prinzip wird um eine weitere Ziffer ergänzt, ohne die äusseren Abmessungen des Kontrollschilds zu verändern.

Kantonale Anfänge 1933 · schweizweite Normierung 1961

Die Grundfarbe zeigt die Fahrzeugverwendung

Die Aussage, sämtliche Motorfahrzeug-Kontrollschilder hätten bis 1961 einen weissen Grund besessen, greift zu kurz. Für reguläre Personen- und Lastwagen blieb Weiss zwar die übliche Grundfarbe. Farbige Kontrollschilder für Landwirtschaftstraktoren wurden jedoch bereits ab 1933 in einzelnen Kantonen ausgegeben. Einheitliche interkantonale Regeln für Farben, Formen und Einsatzzwecke bestanden zunächst nicht.

1933

Grün und Braun

Erste kantonale Landwirtschaftsschilder in unterschiedlichen Formen, Nummernkreisen und Bedeutungen.

1933–1960

Jahresschilder in der Romandie

Teilweise jedes Jahr erneuerte Traktorenschilder mit Jahrgang und kantonaler Nummerierung.

1948

Blau in Zürich

Eigene blaue Nummernserie für Arbeitsmaschinen ausserhalb rein landwirtschaftlicher Zwecke.

18. Juli 1961

Schweizweite Vereinheitlichung

Farben und Verwendungsarten werden nun eidgenössisch geordnet und kantonsübergreifend vereinheitlicht.

Das Jahr 1961 bezeichnet somit nicht den Beginn farbiger Kontrollschilder, sondern den entscheidenden Schritt von unterschiedlichen kantonalen Lösungen zu einem einheitlichen Schweizer Farbsystem. Die nachfolgend dargestellten Farben entsprechen den später schweizweit geregelten Fahrzeug- und Verwendungsarten.

+SH 26 536SH

Weiss

Personen- und Lastwagen, Cars, Anhänger, Motorräder sowie weitere regulär zugelassene Motorfahrzeuge.

+TG 30 006TG

Hellblau

Arbeitsfahrzeuge und bestimmte Arbeitsmaschinen, die primär Arbeiten verrichten.

+BS 128BS

Hellbraun

Ausnahmefahrzeuge, die wegen besonderer Masse, Gewichte oder Bauart eine Sonderbewilligung benötigen.

TG4 984

Hellgrün

Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge ohne gewerbsmässige Fahrten.

+TG 21 601TG

Gelb

Kleinmotorräder, Leichtmotorfahrzeuge und entsprechende Anhänger.

LU26 520

Kleines gelbes Schild

Motorfahrräder. Je nach Kanton mit jährlicher Vignette oder eingestanztem Jahrgang.

Föderalistische Besonderheiten

Nummerierung und kantonale Eigenheiten

Der Bund bestimmt Form und Grundsystem, die Kantone führen jedoch ihre eigenen Nummernserien. Sie können Bereiche für bestimmte Fahrzeugarten, Behörden, Gemeinden oder andere Zwecke reservieren. Auch die Wiedervergabe zurückgegebener Nummern und die Vergabe von Wunsch- oder Auktionsnummern werden kantonal unterschiedlich gehandhabt.

1933

Graubünden mit neuem Wappen

Der Kanton wechselte 1933 sein Wappen und führte gleichzeitig die neue Kontrollschildform ein. Bis 2007 trugen neue Bündner Schilder teilweise eine nur intern verwendete Prüfziffer.

1979

Der Kanton Jura kommt hinzu

Mit der Gründung des Kantons Jura entstanden erstmals Kontrollschilder mit dem neuen Kürzel JU und dem jurassischen Kantonswappen.

1957–1960

Sechsstellige Nummern

Zürich näherte sich 1957 als erster Kanton der Nummer 100 000. Die sechste Ziffer führte zunächst zu kleineren Formaten und einem Punkt zwischen den Dreiergruppen; 1959/60 folgten kleinere Wappen und die neue, besser lesbare Schrift.

Heute

Wunsch- und Auktionsschilder

Viele Kantone versteigern besonders tiefe, runde oder auffällige Nummern und vergeben freie Nummern auf Wunsch.

Motorfahrzeuggewerbe

Versuchsschilder und Händlerschilder

Berner Versuchsschild ab 1933 im hinteren Hochformat mit roten Zeichen und Massangaben.
Rekonstruktion eines Berner Versuchsschildes ab 1933: hinteres Hochformat 31 × 24 cm mit roten Zeichen auf weissem Grund.

1933–1976

Versuchsschilder

Versuchsschilder waren für Fahrzeuge des Motorfahrzeuggewerbes bestimmt, insbesondere für Erprobungs-, Prüf- und Überführungsfahrten. Charakteristisch waren die roten Buchstaben und Ziffern auf weissem Grund. Mit der Verkehrszulassungsverordnung von 1976 wurde diese Ausführung durch die Händlerschilder mit dem Zusatzbuchstaben U abgelöst.

+VS 333·UVS

Seit 1977 mit U

Händlerschilder

Das U steht für Unternehmen. Händlerschilder werden mit einem Kollektiv-Fahrzeugausweis verwendet. Zulässig sind nur die gesetzlich bestimmten betrieblichen Fahrten, etwa Überführungen, Prüfungen, Probefahrten oder Fahrten im Zusammenhang mit Reparaturen.

Befristung, Zoll, Tagesausweis, Wechsel und Heckträger

Weitere besondere Kontrollschilder

+LU 20 7212

Befristete Kontrollschilder

Für verzollte Fahrzeuge, die nur vorübergehend zugelassen werden. Der rote Bereich zeigt heute den Ablaufmonat und das Ablaufjahr.

+TI 434312Z

Zollschilder

Für nicht verzollte Fahrzeuge mit vorübergehendem Standort in der Schweiz. Das zusätzliche Z unterscheidet sie von befristeten Schildern.

Zürcher Tagesschild im Langformat mit der sechsstelligen Nummer ZH 796000 und Massangaben.

Tagesschilder

Tagesschilder werden zusammen mit einem Tagesausweis für ein nicht ordentlich immatrikuliertes, betriebssicheres Fahrzeug abgegeben – etwa für Überführungen, Probefahrten oder Fahrten zu einer amtlichen Prüfung. Sie gelten für 24, 48, 72 oder 96 Stunden und müssen danach zurückgegeben werden. Die Kantone führen dafür eigene, vom ordentlichen Bestand getrennte Schilderkreise; häufig liegen diese in einem sechsstelligen Nummernbereich. Die genaue Serie und die Bezugsbedingungen werden kantonal festgelegt.

+LU 88 888LU

Wechselschilder

Eine Nummer kann für zwei Fahrzeuge derselben Kategorie desselben Halters verwendet werden. Nur das Fahrzeug mit montiertem Schild darf verkehren.

+AG 123 456AG

Drittes rotes Kontrollschild

Seit 1. März 2022 können Kantone für Motorwagen mit weissem Schilderpaar eine freiwillige rote Kopie des hinteren Schildes für Heckträger abgeben. Sie gilt nur zusammen mit dem montierten Hauptschilderpaar.

+BE 1527·VBE

Ehemalige Mietfahrzeugschilder

Von 1977 bis 2000 kennzeichnete ein V Mietfahrzeuge. Seit 2001 tragen Mietfahrzeuge wieder gewöhnliche kantonale Kontrollschilder.

Reservierte Serien und besondere Einsatzgebiete

Nummernserien ausserhalb der normalen Folge

Kantone können Nummernbereiche für bestimmte Zwecke reservieren. Die historische Dokumentation nennt unter anderem besondere Serien für Anhänger, Arbeitsfahrzeuge, Behörden, Samnaun sowie Fahrzeuge des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz.

Samnaun

Für Fahrzeuge aus dem Zollfreigebiet wurden historisch besondere Bündner Nummernbereiche verwendet. Die genaue Zuteilung einzelner Serien änderte sich im Lauf der Zeit.

IKRK in Genf

Nicht verzollte, ausschliesslich im Ausland eingesetzte Fahrzeuge des IKRK wurden in der historischen Dokumentation mit besonderen Genfer Nummernserien erfasst. Fahrzeuge mit diplomatischem Status verwenden hingegen CD-Schilder.

Polizei und Feuerwehr

Einsatzfahrzeuge tragen grundsätzlich reguläre zivile Nummern ihres Kantons. Historisch wurden vereinzelt die Notrufnummern 117 oder 118 als besonders passende Kontrollschildnummern verwendet.

Campione d’Italia

Die frühere Vergabe von Tessiner Kontrollschildern ist als historischer Sonderfall zu verstehen. Campione gehört seit 1. Januar 2020 zum Zollgebiet der Europäischen Union; die ältere Darstellung des PDF ist deshalb nicht mehr als aktuelle Regel zu übernehmen.

Motorräder, Kleinmotorräder und Motorfahrräder

Vom «Schädelspalter» zum sechsstelligen Motorrad-Kontrollschild

Motorräder gehörten ab 1933 vollständig zum neuen kantonalen Kontrollschildsystem, erhielten jedoch eigene Formate und eine vom Motorwagenbestand unabhängige Nummerierung. Vorgeschrieben waren damals zwei Schilder pro Fahrzeug: vorne ein doppelseitiges Schild im Format von rund 27 × 9 cm und hinten ein hochformatiges Schild von rund 16 × 14,5 cm. Das hintere Schild entsprach in seiner Gestaltung grundsätzlich den grossen Fahrzeugschildern – mit Schweizerwappen links, Kantonskürzel und Nummer in der Mitte sowie dem Kantonswappen rechts.

Diese frühe Motorradform ist nicht nur wegen ihrer kompakten Abmessungen interessant. Sie zeigt auch, wie stark die Fahrzeugtechnik die Kennzeichenentwicklung beeinflusste: Das vordere Schild sollte die Erkennbarkeit erhöhen, erwies sich in der Praxis aber als sicherheitskritisch.

«Schädelspalter»: Mit Bundesratsbeschluss vom 13. September 1955 wurde festgelegt, dass das vordere Kontrollschild der Motorräder, seine Haltevorrichtung sowie weitere technisch nicht notwendige gefährliche Anbauteile zu entfernen sind. Der Beschluss trat am 1. Oktober 1955 in Kraft; die Entfernung musste spätestens bis zum 1. Januar 1956 erfolgt sein. Gerade wegen dieser Verletzungsgefahr werden die früheren Frontschilder im Sammlerumfeld bis heute als «Schädelspalter» bezeichnet.
1933
Vorne und hinten obligatorisch
Motorräder erhalten ein doppelseitiges Frontschild und ein eigenes hinteres Hochformatschild. Die Nummerierung beginnt kantonal jeweils bei 1.
1955
Das vordere Schild verschwindet
Aus Sicherheitsgründen werden Frontschild und Halterung aufgehoben. Ab Oktober 1955 bleibt nur noch das hintere Schild im Gebrauch.
1960/61
Motorfahrrad und Kleinmotorrad werden getrennt
Der Bundesratsbeschluss vom 15. November 1960 zieht die rechtliche Grenze zwischen dem fahrradähnlichen Motorfahrrad und dem leistungsfähigeren Moped. Die neue Ordnung wird 1961 wirksam.
1972
Bundesweite Formatvereinheitlichung
Die EJPD-Tabellen führen die Motorradschilder im vereinheitlichten eidgenössischen Formensystem weiter. Das weisse Motorradschild bleibt als kompaktes Hochformat erhalten.
2007/08
Sechsstellige Motorradnummern
Zürich beginnt mit ersten sechsstelligen Motorradnummern; 2008 ermächtigt das ASTRA auch Bern ausdrücklich zur vorübergehenden Ausgabe solcher Schilder.
+ZH 113 000ZH

Motorräder

Seit dem Wegfall des Frontschildes wird für Motorräder nur noch ein hinteres weisses Kontrollschild geführt. Historisch wuchs das hintere Schild 1955 auf das heute vertraute kompakte Hochformat von 18 × 14 cm an. Auch dreirädrige Motorfahrzeuge und verschiedene Sonderformen orientieren sich an diesem Format.

+TG 21 601TG

Kleinmotorräder und Leichtmotorfahrzeuge

Die eigenständige Kategorie wurde mit dem Bundesratsbeschluss vom 15. November 1960 geschaffen und 1961 wirksam. Das gelbe Schild mit schwarzer Schrift kennzeichnete die Abgrenzung zum Motorfahrrad und zum Motorrad auf den ersten Blick.

BE26 141 853

Motorfahrräder

Motorfahrräder erhielten ab 1961 eigene Schilder, ab 1969 schweizweit in gelber Grundfarbe. Seit 1978 setzte sich das länglich-hohe Mofaformat durch; die Jahresgültigkeit wird je nach Kanton mit Vignette oder eingestanztem Jahr nachgewiesen.

1960/61: Neue Fahrzeugkategorie

Wie aus dem Moped das Kleinmotorrad wurde

Die Kategorie Kleinmotorrad entstand nicht einfach als kleinere Ausführung des Motorrads. Sie war die Antwort auf eine technische Entwicklung, welche die bisherige Einteilung der Fahrräder mit Hilfsmotor überholt hatte.

Fahrräder mit Hilfsmotor waren seit 1932 rechtlich den Motorrädern gleichgestellt, spielten zunächst aber kaum eine Rolle. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden kleine, leichte Motoren zu einem erschwinglichen Mittel der Motorisierung. Der Bund erleichterte ihre Verwendung deshalb 1947 und erneut 1950: Bis 50 cm³ und 40 km/h galten ein Mindestalter von 16 Jahren, der Verzicht auf die praktische Fahrprüfung und die Bedingung, dass das Fahrzeug auch mit entferntem Motor durch Treten bewegt werden konnte.

Gewöhnliche Fahrradrahmen erwiesen sich jedoch für den dauernden Motorbetrieb als zu schwach. Ein Teil der Hersteller entwickelte robuste, weiterhin klar fahrradähnliche Motorfahrräder. Die Mehrheit setzte dagegen auf das Moped, bei dem Motor und Pedalantrieb konstruktiv verbunden waren. Mit stärkerer Motorleistung, Federung und mehr Komfort entfernten sich diese Fahrzeuge immer weiter vom Fahrrad. Die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h bestand bei manchen Modellen schliesslich nur noch auf dem Papier.

Während der parlamentarischen Beratungen von 1956 und 1957 zeigte sich, dass echte Motorfahrräder weiterhin weitgehend wie Fahrräder behandelt werden sollten, die moderneren Mopeds jedoch nicht. Der Bundesrat erhielt deshalb die Aufgabe, in den Ausführungsbestimmungen eine klare Grenze zu ziehen. Mit dem Beschluss vom 15. November 1960 wurde daraus die neue Zwischenkategorie des Kleinmotorrads.

+TG 21 601TG

Gelb als Kontrollmerkmal

Das gelbe Kontrollschild war bewusst als sichtbares Ordnungsmerkmal vorgesehen. Es sollte verhindern, dass leistungsfähigere Fahrzeuge als begünstigte Motorfahrräder eingestuft wurden und von deren erleichterten Vorschriften profitierten.

1932
Fahrrad mit Hilfsmotor gilt als Motorrad
Die frühe Fahrzeugart wird rechtlich den Motorrädern gleichgestellt, bleibt zunächst aber eine Randerscheinung.
1947/50
Erleichterungen fördern die Motorisierung
Bis 50 cm³ und 40 km/h gelten vereinfachte Führeranforderungen, sofern das Fahrzeug auch ohne Motor pedalierbar bleibt.
1956/57
Das Parlament sucht die Grenze
Der Nationalrat verwirft eine pauschale Gleichstellung der Mopeds mit Fahrrädern und überträgt die Abgrenzung dem Bundesrat.
1960/61
Drei klar getrennte Zweiradkategorien
Motorfahrrad, Kleinmotorrad und Motorrad erhalten unterschiedliche technische und rechtliche Merkmale.

Motorfahrrad

Höchstens 50 cm³ und 30 km/h, mit den wesentlichen Merkmalen eines Fahrrads. Das Fahrzeug musste auch bei entferntem Motor durch Treten fortbewegt werden können.

Kleinmotorrad

Fahrzeuge bis 50 cm³, welche die strengeren Merkmale des Motorfahrrads nicht erfüllten. Sie waren keiner besonderen Geschwindigkeitsgrenze unterstellt und durften nur für eine Person eingerichtet sein.

Motorrad

Leistungsfähigere Zweiräder sowie Fahrzeuge mit Soziussitz galten unabhängig vom Hubraum als Motorräder und verwendeten das weisse Motorrad-Kontrollschild.

Die Farbe wird zum System: Gleichzeitig zeichnete sich eine neue Logik der Schweizer Kontrollschilder ab. Fahrzeuge der Bundesstellen sollten künftig durch Buchstaben statt durch eigene Farben unterschieden werden. Die frei werdenden Grundfarben konnten dadurch gezielt Fahrzeugkategorien kennzeichnen – gelb für Kleinmotorräder, hellgrün für Landwirtschaftsfahrzeuge und blau für Arbeitsmaschinen.
Aktualisierung 2026: Das ASTRA hat die Vorgaben für sechsstellige Kontrollschilder von Motorrädern, Kleinmotorfahrzeugen, dreirädrigen Motorfahrzeugen und ihren Anhängern erneut vereinheitlicht. Damit wird die seit Zürich und Bern praktizierte Übergangslösung schweizweit in ein konsistentes Regelwerk überführt.

Motorradschilder

Vorgesehene Bildpositionen

4 Platzhalter

Landwirtschaft und Forstwirtschaft

Vom kantonalen Formenreichtum zum hellgrünen Schild

Vor 1961 waren Form, Farbe und Gültigkeit landwirtschaftlicher Kontrollschilder kantonal sehr unterschiedlich. Manche Tafeln trugen lediglich den Jahrgang, andere bereits eine dauerhafte Registernummer. Mit dem Bundesratsbeschluss vom 18. Juli 1961 wurde für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge bis zur festgelegten Höchstgeschwindigkeit ein hellgrünes Schild mit schwarzer Schrift vereinheitlicht.

TG4984

Land- und Forstwirtschaft

Ein hellgrünes Schild, grundsätzlich ohne Wappen, kennzeichnet entsprechend eingesetzte Fahrzeuge.

OW15

Gewerbliche Traktoren

Gewerblich eingesetzte Traktoren verwenden weisse Kontrollschilder entsprechend der regulären Fahrzeugkategorie.

Grenzräume und eigenständige Systeme

Büsingen, Liechtenstein und weitere Sonderfälle

Politische und zollrechtliche Grenzlagen führten zu besonderen Kennzeichnungsfragen. Die deutsche Exklave Büsingen verwendet deutsche Kontrollschilder mit dem Kürzel BÜS. Das Fürstentum Liechtenstein besitzt mit FL ein eigenes Kontrollschildsystem, dessen Gestaltung eng mit der Schweiz verwandt ist, rechtlich aber zur liechtensteinischen Fahrzeugzulassung gehört.

Zuteilung und Übertragung

Die Nummer gehört nicht dauerhaft zum Fahrzeug

Anders als in manchen Ländern wird die Kontrollschildnummer in der Schweiz grundsätzlich einer Halterin oder einem Halter im jeweiligen Kanton zugeteilt. Bei einem Fahrzeugwechsel kann dieselbe Nummer weiterverwendet werden. Reservation, Übertragung an Familienmitglieder oder Drittpersonen, Rückgabe und Versteigerung richten sich nach den Regeln des zuständigen Kantons.

Aktuelle Entwicklung

Von sechs zu sieben Ziffern

Die Weisungen gelten seit 1. Januar 2026; in Zürich wird die erste Millionennummer voraussichtlich 2027 benötigt. Zur Entstehung des siebenstelligen Designs.

Zürcher Langformat-Kontrollschild mit siebenstelliger Millionennummer und Massangaben.

Sammlerwissen

Nachbildungen, Fälschungen und Musterschilder

Schweizer Kontrollschilder werden auch als Dekorations- oder Sammlerstücke nachgebildet. Solche Tafeln dürfen nicht im Strassenverkehr verwendet werden. Bei vermeintlich historischen Originalen geben Material, Prägung, Schrift, Wappenform, Nummernserie und Provenienz wichtige Hinweise.

+BL 59 982BL

Typische Warnzeichen

Fehlende Prägung, falsche Schrift, unpassende Abstände, inkorrekte Wappen oder eine Nummer ausserhalb der bekannten Serie.

+LU 00000LU

Musterschilder

Einzelne Kantone oder Hersteller fertigten Anschauungs- und Sammlerschilder mit Nullen oder Fantasiezahlen. Sie besitzen keine Zulassungswirkung.

Fahrzeuge auf dem Wasser

Auch Schiffe tragen kantonale Kennzeichen

Auf Schweizer Gewässern müssen die meisten Schiffe eine kantonale Kennzeichnung tragen. Häufig bestehen diese aus dem Kantonskürzel, einem Ankersymbol und einer Nummer. Gestaltung und Anbringung unterscheiden sich vom System der Strassenfahrzeuge und richten sich nach der Schifffahrtszulassung.

Eigene Bilddokumentation

Vorgesehene Aufnahmen

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Quellen und Transparenz

Verwendete Grundlagen

CH-Fahrzeug-Kontrollschilder bis 1932

Ergänzende Dokumentation zur Konkordatszeit, den zugeteilten Nummernblöcken, Buchstabenserien und der Entwicklung der Schilderformen vor dem eidgenössischen Systemwechsel.

NZZ: Quadratische Automobil-Kontrollschilder, 24. Januar 1932

Zeitgenössischer Bericht zu veränderten Fahrzeugkarosserien, quadratischen Rückschildern, umgebauten Konkordatsschildern und den kantonalen Vorstufen des Hochformats von 1933.

Peter Morger: Fahrzeug-Kontrollschilder ab 1933

Zwanzigseitige historische Dokumentation zu Formaten, Farben, Sonderformen, Motorrad-, Mofa-, Traktor- und weiteren Kontrollschildern.

EJPD: Kontrollschilder der Motorwagen, 16. Mai 1957

Zweiseitiges Kreisschreiben an die kantonalen Motorfahrzeugdirektionen. Erläutert den Bundesratsbeschluss vom 10. Mai 1957: neues hinteres Hochformat 31 × 20 cm, kleinere Schrift wie beim vorderen Schild, Platz für sechsstellige Nummern sowie Einführung eines wappenlosen länglichen Rückschilds.

EJPD: Wappen auf den länglichen hinteren Kontrollschildern, 1958

Schreiben nach einer parlamentarischen Anfrage. Das Fehlen der Wappen wird ausdrücklich bedauert; geprüft werden längere Schilder und weitere Kennzeichnungslösungen. Bestehende wappenlose Schilder durften während der Übergangszeit weiter ausgegeben und verwendet werden.

Bundesratsbeschluss vom 9. März 1959 und Übergangsbestimmungen

Einführung kleiner Wappen auf Hoch- und Langformaten. Für bereits vorhandene wappenlose Langformate wurden seitliche Wappenrahmen zugelassen, sofern die Wappen den amtlichen Vorlagen entsprachen.

EJPD: Kontrollschilder, 28. September 1959

Zweiseitiges Kreisschreiben zur neuen Schrift, zu Zeichenabständen, sechsstelligen Nummern ohne Trennpunkt, einheitlichen Eckenradien, unzulässigen Veränderungen und zur Umstellung der Herstellung bis spätestens 1. Januar 1960.

A. K.: Kleine Sorgen mit dem Kontrollschild

Historischer Fachbeitrag zur praktischen Umsetzung der Bundesratsbeschlüsse von 1957 und 1959 sowie zur Herkunft der neuen Schrift: Mehrere westschweizerische Kantone verwendeten vorab eine eigene, stärker gerundete Schrift. Dieser «Seitensprung» wurde wegen der besseren Lesbarkeit 1959 in die eidgenössischen Vorlagen übernommen.

Stefan Hotan: Mehr als nur ein Stück Blech

Schweizer Bauer, 20. Mai 2017. Beitrag zur Entwicklung farbiger Traktoren-Kontrollschilder ab 1933, zu frühen grünen, braunen und blauen Nummernserien sowie zur späteren schweizweiten Normierung.

Bundesamt für Strassen ASTRA: Dokumente betreffend Strassenverkehr

Aktuelle Weisungen zu siebenstelligen Nummern, Motorrädern, Kleinmotorfahrzeugen, Händlerschildern und dem dritten Kontrollschild.

ASTRA: Sechsstellige Kontrollschilder für die provisorische Immatrikulation

Weisungen vom 5. Juni 2013 mit den Massplänen für die schmaleren Ziffern auf den Formaten 30 × 8, 30 × 16 und 50 × 11 cm.

ASTRA: Siebenstellige Kontrollschilder

Weisungen vom 22. November 2024, in Kraft seit 1. Januar 2026.

Parlament: CH-Zeichen im Fahrzeugkontrollschild

Frage 23.7204 zum Projekt der Neugestaltung und zur Integration des Landeszeichens CH in das Kontrollschild.

Parlament: Personalisierbare Kontrollschilder

Motion 24.3406 zu Vanity-Plates und alphanumerischen Kombinationen.

Projektstatus der Neugestaltung, Oktober 2024

Medienbericht unter Berufung auf das ASTRA zur Sistierung des Gesamtprojekts wegen des finanziellen und zeitlichen Aufwands.

ASTRA: Drittes Kontrollschild für Heckträger

Freiwillige rote Kopie des hinteren Schildes, gültig seit 1. März 2022.

ASTRA: Korrekte Verwendung von Händlerschildern

Aktuelle Erläuterung der berechtigten Personen, Zwecke und Grenzen der U-Schilder.

Bundesratsbeschluss vom 13. September 1955

Beschluss zur Entfernung des vorderen Motorrad-Kontrollschildes und seiner Haltevorrichtung bis spätestens 1. Januar 1956 – die historische Grundlage des Begriffs «Schädelspalter».

Bundesratsbeschluss über Motorfahrräder und Kleinmotorräder, 15. November 1960

Beschluss mit ausführlichem Bericht des EJPD zur technischen Entwicklung vom Fahrrad mit Hilfsmotor zum Moped, zur Abgrenzung von Motorfahrrad, Kleinmotorrad und Motorrad sowie zur Einführung des gelben Kleinmotorrad-Kontrollschildes.

EJPD: Einheitliches Format der Kontrollschilder, 29. Februar 1972

Vernehmlassung zur Vereinheitlichung der Kontrollschildformate; wichtig für die Einordnung der Formatreform von 1972 und der damals noch kursierenden älteren Schildarten.

ASTRA: Weisungen für die vorübergehende Erteilung 6-stelliger Motorradkontrollschilder, 13. Juni 2008

Übergangsregelung für den Kanton Bern nach Ausschöpfung der verfügbaren Motorradnummern; bestätigt die Notlösung mit sechs Ziffern und das Verbot von Auktionen oder Wunschschildern.

Verkehrsversicherungsverordnung VVV, Art. 20–21

Bundesrechtliche Grundlage für Tagesausweise und Tagesschilder, insbesondere deren befristete Gültigkeit und Verwendung.

Kanton Zürich: Tagesschild beziehen

Aktuelle praktische Angaben zu Verwendungszweck, Voraussetzungen, Gültigkeit von 24 bis 96 Stunden und Rückgabe der Tagesschilder.

Verkehrszulassungsverordnung VZV

Rechtliche Grundlage für Fahrzeugausweise und Kontrollschilder.