Schwarzer Grund
Ab 1905 galt eine schwarze Grundfarbe mit hellen, erhaben geprägten Zahlen.
Von den ersten Automobilen zur nationalen Neuordnung
Die ersten Schweizer Motorfahrzeuge fuhren noch ohne einheitliche Kennzeichnung. Aus kantonalen Velo-Nummern, lokalen Vorschriften und dem Automobil-Konkordat entstand schrittweise ein Kontrollschilder-System – bis es 1932 an seine Grenzen stiess.
Grafische Platzhalter – eigene Bilder später ergänzen
Vor den Kontrollschildern
1868 konstruierte Albert Schmid in Zürich seinen ersten Dampfwagen. Zehn Jahre später soll er mit seinem dritten selbst gebauten Fahrzeug innerhalb einer Woche nach Paris gefahren sein. Auch Ernest Cuénod aus Vevey war bereits in den 1880er-Jahren mit einem gekauften Motorfahrzeug am Genfersee unterwegs. Um 1890 dürfte es in der ganzen Schweiz erst einige Dutzend Motorfahrzeughalter gegeben haben – vermutlich noch ohne eigentliche Kontrollschilder.
Der Grossraum Genf und der Genfersee bildeten um die Jahrhundertwende das schweizerische Zentrum der Fahrzeugentwicklung und Motorisierung.
In Bern waren lediglich neun Automobile registriert. Auch Zürich und Basel dürften damals noch kaum mehr Fahrzeuge gezählt haben.
1892–1903 · Forschung des Schweizer Velonummern Museums
Die ersten amtlichen Fahrzeugkennzeichen der Schweiz wurden nicht für Automobile, sondern für Fahrräder eingeführt. Der rasch zunehmende Veloverkehr führte besonders in den Städten zu Konflikten: Fussgänger fühlten sich gefährdet, Vorschriften liessen sich wegen der anonymen Radfahrer nur schwer durchsetzen und fehlbare Personen konnten nach einem Vorfall kaum identifiziert werden. Die Lösung bestand aus einer persönlichen Radfahrerkarte, einem behördlichen Register und einer gut sichtbaren Nummer am Fahrrad.
Damit entstand bereits vor den Motorfahrzeugschildern das Grundprinzip des heutigen Kontrollschilds: Eine von aussen lesbare Nummer wurde amtlich einer Person beziehungsweise einem Fahrzeug zugeordnet. Als später auch Motorfahrräder und Automobile geregelt werden mussten, konnten die Behörden auf diesen Erfahrungen aufbauen.
1904–1911
Am 13. Juli 1904 wurde das Schweizerische Automobil-Konkordat gegründet. Die meisten Kantone traten sofort bei; die übrigen folgten später. Das Konkordat regelte die Ausrüstung von Motorfahrzeugen und Fahrrädern sowie den Fahrzeugverkehr. Vorgeschrieben waren zwei Kontrollschilder – eines vorne und eines hinten. Auf beiden mussten das Wappen des ausgebenden Kantons und die individuelle Registrierzahl erscheinen.
Ab 1905 galt eine schwarze Grundfarbe mit hellen, erhaben geprägten Zahlen.
Das Schweizerwappen stand links, das Kantonswappen rechts.
Jeder Kanton erhielt am 6. Februar 1905 eine fest zugeteilte Nummernserie.
Beide Fahrzeugarten verwendeten je eine eigene, aber zahlenmässig identische Serie.
Die Schilder bestanden grundsätzlich aus Eisenblech, ausnahmsweise auch aus Aluminium. Zug liess zeitweise emaillierte Schilder herstellen. Das vordere Autoschild mass ungefähr 38 × 10 cm, das hintere 45 × 13 cm. Motorradschilder waren hinten kleiner und häufig oben gerundet oder geschwungen; das vordere Motorradschild entsprach dem vorderen Autoschild.
Beschluss vom 6. Februar 1905
Die Nummern waren gesamtschweizerisch aufgeteilt. Jeder Kanton durfte nur innerhalb seines zugewiesenen Blocks Schilder ausgeben.
| Kanton | Von | Bis | Nummern |
|---|---|---|---|
| Zürich | 1 | 1’000 | 1’000 |
| Bern | 1’001 | 2’200 | 1’200 |
| Luzern | 2’201 | 2’600 | 400 |
| Uri | 2’601 | 2’700 | 100 |
| Schwyz | 2’701 | 2’900 | 200 |
| Obwalden | 2’901 | 3’000 | 100 |
| Nidwalden | 3’001 | 3’100 | 100 |
| Glarus | 3’101 | 3’300 | 200 |
| Zug | 3’301 | 3’400 | 100 |
| Freiburg | 3’401 | 3’800 | 400 |
| Solothurn | 3’801 | 4’100 | 300 |
| Basel-Stadt | 4’101 | 4’600 | 500 |
| Basel-Landschaft | 4’601 | 4’800 | 200 |
| Schaffhausen | 4’801 | 5’000 | 200 |
| Appenzell Ausserrhoden | 5’001 | 5’200 | 200 |
| Appenzell Innerrhoden | 5’201 | 5’300 | 100 |
| St. Gallen | 5’301 | 5’800 | 500 |
| Graubünden | 5’801 | 6’000 | 200 |
| Aargau | 6’001 | 6’400 | 400 |
| Thurgau | 6’401 | 6’700 | 300 |
| Tessin | 6’701 | 7’100 | 400 |
| Waadt | 7’101 | 8’000 | 900 |
| Wallis | 8’001 | 8’400 | 400 |
| Neuenburg | 8’401 | 8’800 | 400 |
| Genf | 8’801 | 9’999 | 1’199 |
Die Serien galten für Autos und Motorräder jeweils separat. Beispielsweise standen die Zahlen 2’201 bis 2’600 in Luzern sowohl für Autos als auch für Motorräder zur Verfügung.
1911–1932
Um 1911 waren die ursprünglich zugeteilten Nummernserien in mehreren Kantonen weitgehend aufgebraucht. Deshalb wurde hinter der letzten Zahl ein grosser Buchstabe ergänzt, beginnend mit A. Manche Kantone platzierten den Buchstaben zwischen Schweizer- und Kantonswappen; in wenigen Kantonen erschien er gelb statt weiss.
Auch bei Motorradschildern stand der Buchstabe rechts von der individuellen Kontrollnummer.
Das Konkordat von 1914 sah für Versuchswagen von Automobilfabriken und Garagen spezielle Zeichen vor. Sie galten nur im ausstellenden Kanton und ausschliesslich für Versuchsfahrten. Das genaue Aussehen ist in der historischen Dokumentation nicht überliefert.
Ab 1922
Schwarze Schilder wurden mit der Zeit unansehnlich und waren nachts schlecht lesbar. Zürich führte deshalb 1922 erstmals weisse Motorradschilder mit schwarzen Buchstaben und Zahlen ein. Weitere Kantone folgten schrittweise.
Ab 1923 erhielten Motorräder nur noch Buchstabenserien ab LU 2’201 B, während Autos erneut bei LU 2’201 ohne Buchstaben begannen. Ende 1932 stand Luzern bei den Autos ungefähr bei LU 1’465 S und bei den Motorrädern bei LU 2’329 M.
Bei Tessiner Motorradschildern konnte zusätzlich der Kantonsname «TICINO» zwischen den beiden Wappen und der darunterstehenden Nummer erscheinen.
Zeitgenössische Debatte · NZZ Nr. 140 vom 24. Januar 1932
Wenige Monate vor der Verabschiedung des ersten eidgenössischen Strassenverkehrsgesetzes veröffentlichte die Neue Zürcher Zeitung einen Beitrag mit dem Titel «Nummernschilder». Der Artikel zeigt unmittelbar, wie dringend eine gesamtschweizerische Neuordnung geworden war: Zürich hatte den ihm zugeteilten Zahlenblock von 1 bis 1’000 bereits mehrfach mit nachgestellten Buchstaben erweitert und näherte sich dem Ende des Alphabets.
Als kurzfristige Lösung sollten frei gewordene, im Lauf der Jahre «verwaiste» Nummern erneut vergeben werden. Doppelbuchstaben oder weitere Kombinationen wollte man vermeiden. Diese Übergangslösung sollte genügen, bis das erwartete Bundesgesetz in Kraft treten und das gesamte System neu ordnen würde.
Die Zahlen 1 bis 9’999 waren gruppenweise auf die Kantone verteilt. War ein Block ausgeschöpft, begann die Nummerierung erneut und wurde mit einem Buchstaben ergänzt. Zürich war Anfang 1932 bereits am Ende seiner Buchstabenreihe angelangt.
Die NZZ befürwortete eine eigene, beliebig fortsetzbare Nummerierung für jeden Kanton. Die Kantonszugehörigkeit sollte nicht länger aus einem schweizweit zugeteilten Zahlenblock, sondern aus einem zusätzlichen Zeichen hervorgehen.
Zürich hätte beispielsweise A, Bern B und Luzern C erhalten. Weil bei gewissen Buchstaben Vorbehalte bestanden und 22 Zeichen nicht für alle damaligen Kantone und Halbkantone ausgereicht hätten, wäre dieses System nur eingeschränkt praktikabel gewesen.
Genannt wurden Formen wie Z für Zürich, Zg für Zug, Bn für Bern, Bst für Basel-Stadt, Gf für Genf, Gr für Graubünden, Val für Wallis oder Vd für Waadt. Diese Variante war verständlich, benötigte aber unterschiedlich viele Buchstaben.
Eine weitere Idee sah für die Kantone rote Zahlen von 1 bis 25 vor, die der eigentlichen schwarzen Polizeinummer vor- oder nachgestellt worden wären.
Der NZZ-Beitrag kritisierte die damaligen Wappen als Hindernis für eine klare Gestaltung. Das internationale CH-Zeichen genüge zur Erkennung der schweizerischen Herkunft; zusätzliche Wappen beanspruchten Platz und erschwerten die Wahl eines zweckmässigen Formats sowie ausreichend grosser Ziffern. Diese Meinung ist als zeitgenössische Position einzuordnen: Die Neuordnung von 1933 entschied sich ausdrücklich für den Erhalt der Wappen.
Ebenfalls umstritten war das bisher vorwiegend rechteckige Rückschild. Mehrere Kantone gestatteten bereits quadratische Ausführungen. Die Polizeidirektion des Kantons Schaffhausen begründete ihre Zulassung damit, dass das Automobil-Konkordat keine verbindlichen Abmessungen festlegte, quadratische Schilder in Deutschland und Frankreich ebenfalls zulässig waren und zahlreiche importierte Fahrzeuge passende Halterungen dafür besassen. Besonders bei Personenwagen mit rückwärtigem Koffer konnte ein langes rechteckiges Schild schwierig zu montieren sein.
Rechteckige Konkordatsform
Das lange Format war historisch verbreitet, passte aber nicht zu jeder Karosserie oder zu jeder ausländischen Schildhalterung.
Diskutierte quadratische Form
Schaffhausen war laut Artikel der neunte Kanton, der quadratische Rückschilder zuliess. Die zunehmende Variantenvielfalt verstärkte jedoch zugleich den Ruf nach einer einheitlichen Formatregelung.
Der Artikel ist damit ein bemerkenswertes Zeitdokument: Bereits im Januar 1932 wurden genau jene Grundfragen öffentlich diskutiert, die das neue eidgenössische System lösen musste – fortlaufende kantonale Nummern, verständliche Kantonskennzeichnung, bessere Lesbarkeit und verbindliche Schildformate.
Der Wendepunkt 1932
Das seit 1904 bestehende Konkordat war für die stark zunehmende Motorisierung nicht mehr ausreichend. Die kleinen, starr zugeteilten Nummernblöcke waren in vielen Kantonen aufgebraucht; zusätzliche Buchstaben, unterschiedliche Farben, verschiedene Formate und kantonale Sonderlösungen machten das System immer unübersichtlicher. Der NZZ-Artikel vom 24. Januar 1932 dokumentiert diese Probleme bereits unmittelbar vor der gesetzlichen Neuordnung.
1932 beschlossen die Kantone daher eine grundlegende Neuorganisation. Das Automobil-Konkordat wurde abgelöst und durch eine gesamtschweizerische Regelung des Strassenverkehrs ersetzt. Daraus entstand das System, das ab 1933 mit Kantonskürzeln und fortlaufenden kantonalen Nummern eingeführt wurde.
Sammlerwissen
Peter Morger dokumentierte mehrere Schilder, die er aufgrund ihrer Ausführung als spätere Nachbildungen oder Fälschungen einstufte. Entscheidend ist nicht ein einzelnes Merkmal, sondern die Kombination aus Material, Nummernserie, Prägung, Schrift und Wappendarstellung.
Aluminium statt zeittypischem Eisenblech, eingesetztes statt erhaben geprägtes Schweizerkreuz, ungleiche Kreuzschenkel sowie eine stilistisch unpassende Ziffernform können auf eine Nachbildung hinweisen.
Ein angebliches Luzerner Konkordatsschild mit der Nummer 1’930 kann nicht stimmen: Luzern war 1905 der Block 2’201 bis 2’600 zugewiesen. Die Nummer 1’930 gehörte zum Berner Bereich.
Eigene Bilddokumentation
Quelle und Transparenz
Sechsseitige historische Dokumentation mit Texten, Beispielen, Nummernserien und Hinweisen zu Fälschungen. Die Inhalte wurden für licenseplates.ch redaktionell neu strukturiert.
NZZ Nr. 140 vom 24. Januar 1932. Zeitgenössischer Kommentar zur ausgeschöpften Zürcher Buchstabenserie, zur geplanten Neuordnung der kantonalen Nummerierung, zu möglichen Kantonskennzeichen sowie zur Diskussion über Wappen und quadratische Rückschilder. Ausgewertet anhand zweier erhaltener Zeitungsausschnitte.
Fachliche Grundlage für den überarbeiteten Abschnitt zu den Velonummern als Vorläufer der Motorfahrzeugschilder. Die laufend aktualisierte Gesamtdokumentation enthält mehr als 400 Episoden und zahlreiche Verweise auf Originalquellen.