Von den ersten Automobilen zur nationalen Neuordnung

CH-Fahrzeugkontrollschilder bis 1932

Die ersten Schweizer Motorfahrzeuge fuhren noch ohne einheitliche Kennzeichnung. Aus kantonalen Velo-Nummern, lokalen Vorschriften und dem Automobil-Konkordat entstand schrittweise ein Kontrollschilder-System – bis es 1932 an seine Grenzen stiess.

Historische Grundlage: Die Inhalte dieser Seite beruhen auf der Dokumentation von Peter Morger. Fachbezeichnungen, Jahreszahlen und besondere Ausführungsmerkmale wurden inhaltlich möglichst nahe übernommen, sprachlich gegliedert und für die heutige Webdarstellung modernisiert. Die Bilder der früheren Webseite werden nicht verwendet.

Vor den Kontrollschildern

Als Automobile noch ohne Nummernschild unterwegs waren

1868 konstruierte Albert Schmid in Zürich seinen ersten Dampfwagen. Zehn Jahre später soll er mit seinem dritten selbst gebauten Fahrzeug innerhalb einer Woche nach Paris gefahren sein. Auch Ernest Cuénod aus Vevey war bereits in den 1880er-Jahren mit einem gekauften Motorfahrzeug am Genfersee unterwegs. Um 1890 dürfte es in der ganzen Schweiz erst einige Dutzend Motorfahrzeughalter gegeben haben – vermutlich noch ohne eigentliche Kontrollschilder.

1899

Genf als Zentrum der Motorisierung

Der Grossraum Genf und der Genfersee bildeten um die Jahrhundertwende das schweizerische Zentrum der Fahrzeugentwicklung und Motorisierung.

1900

102 Automobile in Genf

In Bern waren lediglich neun Automobile registriert. Auch Zürich und Basel dürften damals noch kaum mehr Fahrzeuge gezählt haben.

1892–1903 · Forschung des Schweizer Velonummern Museums

Velo-Nummern als Vorläufer der Motorfahrzeugschilder

Die ersten amtlichen Fahrzeugkennzeichen der Schweiz wurden nicht für Automobile, sondern für Fahrräder eingeführt. Der rasch zunehmende Veloverkehr führte besonders in den Städten zu Konflikten: Fussgänger fühlten sich gefährdet, Vorschriften liessen sich wegen der anonymen Radfahrer nur schwer durchsetzen und fehlbare Personen konnten nach einem Vorfall kaum identifiziert werden. Die Lösung bestand aus einer persönlichen Radfahrerkarte, einem behördlichen Register und einer gut sichtbaren Nummer am Fahrrad.

Damit entstand bereits vor den Motorfahrzeugschildern das Grundprinzip des heutigen Kontrollschilds: Eine von aussen lesbare Nummer wurde amtlich einer Person beziehungsweise einem Fahrzeug zugeordnet. Als später auch Motorfahrräder und Automobile geregelt werden mussten, konnten die Behörden auf diesen Erfahrungen aufbauen.

Historische Korrektur: Die lange verbreitete Annahme, der Kanton Luzern habe bereits 1892 die ersten Schweizer Velonummern ausgegeben, ist nicht haltbar. Die Luzerner Verordnung vom 7. Juni 1892 regelte lediglich das Fahren mit Velocipeden. Eine registrierte Nummer wurde erst durch den Nachtrag vom 17. Januar 1896 eingeführt, der am 1. Mai 1896 in Kraft trat.
1892
Basler Petition als Ausgangspunkt
Die Delegierten der Basler Radfahrervereine verlangten im Dezember die Freigabe weiterer Strassen für den Fahrradverkehr. Die darauf folgende politische Auseinandersetzung gab einen wichtigen Anstoss zur Einführung registrierter Fahrradkennzeichen – Velonummern wurden 1892 aber noch keine ausgegeben.
1893
Stadt Zürich: die ersten Schweizer Velonummern
Der Zürcher Stadtrat setzte am 20. Juni 1893 die erste Schweizer Verordnung mit Fahrradkennzeichen in Kraft. Am 10. Oktober begann das städtische Polizeiamt nachweislich mit der Ausgabe der Ausweiskarten und Nummern. Die Schilder waren vorne am Fahrrad gut sichtbar anzubringen.
1893
Genf: die ersten kantonalen Velonummern
Der Kanton Genf beschloss am 18. Juli die Einführung einer «plaque portant un numéro d’ordre». Die Ausgabe begann am 1. November 1893. Anders als in Zürich wurde das längliche, vernickelte Schild mit schwarzen Zahlen bereits hinter dem Sitz befestigt.
1894
Basel-Stadt eröffnet die «Velokontrolle»
Ab dem 27. April 1894 wurden im Lohnhof Radfahrerkarten und registrierte Fahrradnummern ausgegeben. Das erste Basler Kennzeichen mit der Nummer 1 erhielt der Polizeibeamte Wilhelm Lüber. Das Register diente neben der Gebührenkontrolle auch der Identifikation bei Diebstählen und Verstössen.
1895
Winterthur führt eigene städtische Velonummern ein
Mit der Polizeiverordnung vom 26. Mai 1895 führte die Stadt Winterthur eine Bewilligung und eine vorne angebrachte Velonummer ein. Die erhaltene Nummer 1515 trägt zusätzlich die eingravierte Herkunft «Winterthur». Nach den Geschäftsberichten wurde dieses konkrete Exemplar zu Beginn des Jahres 1898 ausgegeben und zählt zu den ältesten bekannten Schweizer Velonummern.
1896
Weitere Städte und Kantone folgen
Die Stadt Bern führte ihre Velonummern am 1. März ein, der Kanton Luzern am 1. Mai. Damit verbreitete sich das Prinzip der registrierten Nummer zunehmend über die grossen Städte hinaus.
1898
Vom Fahrrad zum Motorfahrzeug
Basel-Stadt dehnte die Bestimmungen seiner Verordnung von 1894 auf Motorfahrräder und andere Motorfahrzeuge aus. Damit wurde die bereits beim Fahrrad entwickelte Form der Registrierung und äusseren Kennzeichnung direkt auf den entstehenden Motorverkehr übertragen.
1902
Zürich regelt Fahrräder und Motorwagen gemeinsam
Die kantonale Verordnung vom 6. Februar 1902 erfasste erstmals ausdrücklich Fahrräder und Motorwagen. Sie trat am 1. März in Kraft. Für Motorwagen waren mehrere sichtbare Nummerntafeln vorgesehen; der erste eindeutig dokumentierte Eintrag für Automobile stammt aus dem folgenden Jahr.
1903
Der Übergang zum Motorfahrzeug-Kontrollschild ist vollzogen
Mit der Zürcher Verordnung vom 16. Februar 1903 wurden für Motorwagen und Motorfahrräder je ein Schild vorne und hinten vorgeschrieben. Gleichzeitig setzte Zürich als erster Kanton die Regeln des entstehenden interkantonalen Konkordats um. Damit endet die eigentliche Vorläuferphase.
Historische Velonummer 1515 der Stadt Winterthur
Winterthur 1515 Die Stadt führte Velonummern 1895 ein; dieses erhaltene Exemplar wurde nach den städtischen Geschäftsberichten Anfang 1898 ausgegeben.

1904–1911

Das Schweizerische Automobil-Konkordat

Am 13. Juli 1904 wurde das Schweizerische Automobil-Konkordat gegründet. Die meisten Kantone traten sofort bei; die übrigen folgten später. Das Konkordat regelte die Ausrüstung von Motorfahrzeugen und Fahrrädern sowie den Fahrzeugverkehr. Vorgeschrieben waren zwei Kontrollschilder – eines vorne und eines hinten. Auf beiden mussten das Wappen des ausgebenden Kantons und die individuelle Registrierzahl erscheinen.

01

Schwarzer Grund

Ab 1905 galt eine schwarze Grundfarbe mit hellen, erhaben geprägten Zahlen.

02

Zwei Wappen

Das Schweizerwappen stand links, das Kantonswappen rechts.

03

Eigene Nummernblöcke

Jeder Kanton erhielt am 6. Februar 1905 eine fest zugeteilte Nummernserie.

04

Auto und Motorrad

Beide Fahrzeugarten verwendeten je eine eigene, aber zahlenmässig identische Serie.

Formate, Material und Motorradschilder

Die Schilder bestanden grundsätzlich aus Eisenblech, ausnahmsweise auch aus Aluminium. Zug liess zeitweise emaillierte Schilder herstellen. Das vordere Autoschild mass ungefähr 38 × 10 cm, das hintere 45 × 13 cm. Motorradschilder waren hinten kleiner und häufig oben gerundet oder geschwungen; das vordere Motorradschild entsprach dem vorderen Autoschild.

Vorne · 38 × 10 cm
+ 9250 GE
Hinten · 45 × 13 cm
+ 3377 ZG

Beschluss vom 6. Februar 1905

Kantonale Nummernserien

Die Nummern waren gesamtschweizerisch aufgeteilt. Jeder Kanton durfte nur innerhalb seines zugewiesenen Blocks Schilder ausgeben.

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Kanton Von Bis Nummern
Zürich 1 1’000 1’000
Bern 1’001 2’200 1’200
Luzern 2’201 2’600 400
Uri 2’601 2’700 100
Schwyz 2’701 2’900 200
Obwalden 2’901 3’000 100
Nidwalden 3’001 3’100 100
Glarus 3’101 3’300 200
Zug 3’301 3’400 100
Freiburg 3’401 3’800 400
Solothurn 3’801 4’100 300
Basel-Stadt 4’101 4’600 500
Basel-Landschaft 4’601 4’800 200
Schaffhausen 4’801 5’000 200
Appenzell Ausserrhoden 5’001 5’200 200
Appenzell Innerrhoden 5’201 5’300 100
St. Gallen 5’301 5’800 500
Graubünden 5’801 6’000 200
Aargau 6’001 6’400 400
Thurgau 6’401 6’700 300
Tessin 6’701 7’100 400
Waadt 7’101 8’000 900
Wallis 8’001 8’400 400
Neuenburg 8’401 8’800 400
Genf 8’801 9’999 1’199

Die Serien galten für Autos und Motorräder jeweils separat. Beispielsweise standen die Zahlen 2’201 bis 2’600 in Luzern sowohl für Autos als auch für Motorräder zur Verfügung.

1911–1932

Als die Nummern nicht mehr ausreichten

Um 1911 waren die ursprünglich zugeteilten Nummernserien in mehreren Kantonen weitgehend aufgebraucht. Deshalb wurde hinter der letzten Zahl ein grosser Buchstabe ergänzt, beginnend mit A. Manche Kantone platzierten den Buchstaben zwischen Schweizer- und Kantonswappen; in wenigen Kantonen erschien er gelb statt weiss.

Autoschilder mit Buchstaben

+ 3468C BE

Auch bei Motorradschildern stand der Buchstabe rechts von der individuellen Kontrollnummer.

Besondere Versuchsschilder

Das Konkordat von 1914 sah für Versuchswagen von Automobilfabriken und Garagen spezielle Zeichen vor. Sie galten nur im ausstellenden Kanton und ausschliesslich für Versuchsfahrten. Das genaue Aussehen ist in der historischen Dokumentation nicht überliefert.

Ab 1922

Der Wechsel zu weissen Kontrollschildern

Schwarze Schilder wurden mit der Zeit unansehnlich und waren nachts schlecht lesbar. Zürich führte deshalb 1922 erstmals weisse Motorradschilder mit schwarzen Buchstaben und Zahlen ein. Weitere Kantone folgten schrittweise.

1922
Zürich beginnt bei den Motorrädern
Erste weisse Motorrad-Kontrollschilder mit schwarzer Schrift.
1923
Basel-Stadt und Basel-Landschaft folgen bei den Autos
Beide Halbkantone gaben die ersten weissen Autoschilder ab, zunächst ohne Buchstaben neben der Zahl.
1925
Zürich stellt auch Autos um
Ab dem Schild ZH 101 K wurden weisse Autoschilder mit schwarzer Schrift ausgegeben.
1930
Bern gibt nur noch weisse Schilder aus
Bereits 1927 waren bei Mutationen neue weisse Schilder mit der bisherigen Nummerierung ausgegeben worden.
1932
Das kantonale System erreicht seine Grenzen
Waadt und Tessin hielten vermutlich bis zuletzt teilweise am schwarzen Grund fest. Die wachsende Motorisierung machte eine gesamtschweizerische Neuordnung notwendig.

Luzerner Doppelnummerierung

Ab 1923 erhielten Motorräder nur noch Buchstabenserien ab LU 2’201 B, während Autos erneut bei LU 2’201 ohne Buchstaben begannen. Ende 1932 stand Luzern bei den Autos ungefähr bei LU 1’465 S und bei den Motorrädern bei LU 2’329 M.

Tessiner Besonderheit

Bei Tessiner Motorradschildern konnte zusätzlich der Kantonsname «TICINO» zwischen den beiden Wappen und der darunterstehenden Nummer erscheinen.

Der Wendepunkt 1932

Warum das alte System abgelöst wurde

Das seit 1904 bestehende Konkordat war für die stark zunehmende Motorisierung nicht mehr ausreichend. Die kleinen, starr zugeteilten Nummernblöcke waren in vielen Kantonen aufgebraucht; zusätzliche Buchstaben, unterschiedliche Farben und kantonale Sonderlösungen machten das System immer unübersichtlicher.

1932 beschlossen die Kantone daher eine grundlegende Neuorganisation. Das Automobil-Konkordat wurde abgelöst und durch eine gesamtschweizerische Regelung des Strassenverkehrs ersetzt. Daraus entstand das System, das ab 1933 mit Kantonskürzeln und fortlaufenden kantonalen Nummern eingeführt wurde.

Fortsetzung

Das neue System ab 1933

Kantonskürzel, einheitliche Grundgestaltung und neue Nummerierung.

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Sammlerwissen

Woran historische Fälschungen auffallen können

Peter Morger dokumentierte mehrere Schilder, die er aufgrund ihrer Ausführung als spätere Nachbildungen oder Fälschungen einstufte. Entscheidend ist nicht ein einzelnes Merkmal, sondern die Kombination aus Material, Nummernserie, Prägung, Schrift und Wappendarstellung.

+ 4178K BS

Unpassendes Material und falsche Details

Aluminium statt zeittypischem Eisenblech, eingesetztes statt erhaben geprägtes Schweizerkreuz, ungleiche Kreuzschenkel sowie eine stilistisch unpassende Ziffernform können auf eine Nachbildung hinweisen.

+ 1930 LU

Nummer ausserhalb des kantonalen Blocks

Ein angebliches Luzerner Konkordatsschild mit der Nummer 1’930 kann nicht stimmen: Luzern war 1905 der Block 2’201 bis 2’600 zugewiesen. Die Nummer 1’930 gehörte zum Berner Bereich.

Einordnung: Diese Hinweise geben die Beurteilung der historischen Dokumentation wieder. Eine abschliessende Echtheitsprüfung sollte immer Material, Fertigungstechnik, Provenienz und bekannte Vergleichsstücke gemeinsam berücksichtigen.

Eigene Bilddokumentation

Vorgesehene Aufnahmen

6 Platzhalter

Quelle und Transparenz

Historische Grundlage

Peter Morger: CH Fahrzeug-Kontrollschilder bis 1932

Sechsseitige historische Dokumentation mit Texten, Beispielen, Nummernserien und Hinweisen zu Fälschungen. Die Inhalte wurden für licenseplates.ch redaktionell neu strukturiert.

Schweizer Velonummern Museum: Die Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen 1892–2011

Fachliche Grundlage für den überarbeiteten Abschnitt zu den Velonummern als Vorläufer der Motorfahrzeugschilder. Die laufend aktualisierte Gesamtdokumentation enthält mehr als 400 Episoden und zahlreiche Verweise auf Originalquellen.